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Silbersee Brüchau Resolution des Ortschaftsrates

Kakerbecks Ortschaftsrat fordert in einer Resolution die vollständige Beseitigung des Abfallkörpers der Bohrschlammgrube Brüchau.

Von Cornelia Kaiser 29.09.2017, 03:00

Kakerbeck/Brüchau | Warum ist bislang vonseiten des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie der Engie E&P Deutschland GmbH als Betreiberin der Bohrschlammgrube Brüchau darauf verzichtet worden, die bereits vorliegenden Gutachten, zum Beispiel zur Dichtigkeit des Grubenkörpers oder nachgewiesenen Grundwasserschäden, in die Gefährdungsabschätzung einzubeziehen? Genau diese Frage hat die beim Kreis angesiedelte Untere Bodenschutzbehörde nach Information des Ortschaftsrates Kakerbeck in jener Stellungnahme formuliert, die sie als einer von mehreren Trägern öffentlicher Belange zum Antrag des Sonderbetriebsplanes für die Grube abgegeben hat.

Der Antrag ist von der Grubenbetreiberin beim LAGB eingereicht worden – und könnte laut Landes-Wirtschaftsministerium bereits im Oktober eine Teilgenehmigung erhalten. Auch das ist während der jüngsten Sitzung des Kakerbecker Ortschaftsrates mitgeteilt worden, bei der es einzig und allein um die Bohrschlammgrube, wegen des eingelagerten Quecksilbers auch Silbersee genannt, ging. Am 31. August hatte es dazu nämlich mit zuständigen Behörden eine zweite große Gesprächsrunde im Rathaus Kalbe gegeben. Und nachfolgend hat der Kakerbecker Ortschaftsrat nun eine Resolution verabschiedet. Daraus geht hervor, dass nach seiner Ansicht nur eine Schließungsvariante für die Grube infrage kommen kann: nicht die immer wieder ins Spiel gebrachte, finanziell günstigere Oberflächenabdeckung, sondern die komplette Beseitigung des teils radioaktiv belasteten Grubeninhaltes und sein Verbringen in ein sicheres Endlager.

Noch steht aber überhaupt nicht fest, was genau und wie viel davon in den Jahren von 1972 bis 2012 in die Grube eingelagert worden ist. Denn es wurden dort nicht nur Bohrschlämme aus der altmärkischen Erdgasproduktion entsorgt, sondern auch viele Jahre lang artfremde Stoffe, zum Beispiel aus der DDR-Chemieindustrie. Es gibt offiziell jedoch keine lückenlose Dokumentation. Und genau hier sollen weitere Untersuchungen auf der Basis des Sonderbetriebsplanes Licht ins Dunkel bringen. Zudem sollen sie Aufschluss über mögliche chemische Reaktionen der eingelagerten Stoffe, die genauen Wege des Sickerwassers und über die Immissionen in die Umwelt geben. Hierzu sollen verschiedene Messstationen eingerichtet werden. Auf der Basis dieser Untersuchungen soll dann später ein Abschlussbetriebsplan für die Grube erstellt werden, aus dem hervorgeht, welche Schließungsvariante anzuwenden ist.

Allerdings hat es, wie Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Saubere Umwelt und Energie Altmark“ während der Ortschaftsratsitzung noch einmal deutlich machten, in den vergangenen Jahrzehnten schon mehrfach Gutachten, auch im Auftrag der Betreiberfirma, gegeben, die aufgezeigt haben, dass die Grube nicht dicht ist und dass dort mit Salzen und Radium 226 belastetes Sickerwasser austritt. „Dennoch wird immer wieder versucht, diesen Deponiekörper gesundzureden. Und ich habe auch das Gefühl, dass das Unternehmen den zuständigen Behörden seit Jahren auf der Nase herumtanzt“, sagte dazu Ortschaftsratsmitglied Steffen Lötge.

Was die vom LAGB selbst zugegebenen Kenntnisdefizite bezüglich des Inhaltes der Deponie betrifft, sprach Christfried Lenz von der BI von einem „Skandal“. Auch er und seine Mitstreiter haben eine Stellungnahme zum beantragten Sonderbetriebsplan abgegeben, ohne dass der Entwurf ihnen vorgelegen hat. Denn er wurde laut Lenz nur einigen ausgesuchten Trägern öffentlicher Belange zugänglich gemacht.

Und dazu gehört auch die Stadt Kalbe. Sie hat ebenfalls eine Stellungnahme verfasst, die am Mittwochabend von Ortsbürgermeister Ulf Kamith punktuell vorgestellt wurde. Demnach weist die Stadt darauf hin, dass bislang radiologische Untersuchungen fehlen und dass es widersprüchliche Angaben zur Geschiebemergelschicht, also zum Untergrund der Grube, gibt. Nur der ist es, der Mensch, Tier und Umwelt vor dem Austritt von Schadstoffen schützt. Und weiter heißt es in der Stellungnahme, dass „aufgrund der Gefährdungsaspekte keine planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes einer Deponie an diesem Standort hergeleitet werden kann“.

In die Grube ist, auch das wurde während der Ortschaftsratssitzung noch einmal deutlich, seit 2012 nichts mehr eingelagert worden, weil die Betreiberin die Vorgaben einer EU-Richtlinie wohl nicht erfüllen konnte. Dennach hätte sie unter anderem das Sickerwasserpotenzial der eingelagerten Schadstoffe sowie den Schadstoffgehalt des Sickerwassers ermitteln und bewerten und es erforderlichenfalls entsprechend behandeln müssen. Das konnte die Firma offenbar nicht sicherstellen. In dem Zusammenhang forderte BI-Mitglied Bernd Ebeling, Ingenieur für Wasserwirtschaft, die Kakerbecker und Brüchauer auf, wegen des Grundwasserschadens darüber nachzudenken, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.