Corona-Pandemie Testpflicht für Innengastronomie in Gardelegen ist aufgehoben
Dank eines niedrigen Inzidenzwertes gibt es in der Innengastronomie in Gardelegen derzeit keine Testpflicht. Ein Blick auf die aktuellen Bestimmungen.

Gardelegen - Mit Blick auf den Volksstimme-Beitrag zum Thema G-Regelungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie hat der Hotelier Kevin Schönemann darauf hingewiesen, dass der Landkreis Salzwedel die Testpflicht in geschlossenen Räumen der Gastronomie aufgehoben hat aufgrund der derzeit relativ niedrigen Inzidenzen. In der regionalen Gastronomie dürfte es in den meisten Fällen so sein, dass aktuell nur die Abstandshaltung in geschlossenen Räumen, eine Maskenpflicht bis zum Tisch und danach auch wieder hinaus gilt. Und dazu die Kontaktverfolgen per Luca-App oder Formular. Das handhabe er selbst auch so in seinem Café am Rathaus und im Hotel Reutterhaus. Vor kurzem habe er im Haus erst eine Prüfung vom Ordnungsamt gehabt. Beanstandungen gab es nicht. „Da haben wir wohl alles richtig gemacht“, sagte Schönemann.