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Grundrecht vs. Gefahrenabwehr Wenn Sekunden entscheiden: Warum die Feuerwehr auch bei Fehlalarm Türen öffnen darf

Hilferufe, Rauchgeruch, keine Reaktion: Einsatzkräfte müssen binnen Sekunden handeln – und greifen notfalls zur Brechstange. Eine Weiterbildung in Gardelegen erklärt die „Ex-ante-Sicht“ und warum Retter rechtlich abgesichert sind, selbst wenn sich ein Einsatz im Nachhinein als Irrtum erweist.

Von Gesine Biermann 22.02.2026, 08:00
Die Tür darf geöffnet werden, wenn Gefahr im Verzug ist.
Die Tür darf geöffnet werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Katrin Sieler

Gardelegen. - Die Feuerwehr rückt zu einem Einsatz aus. Bürger haben sie gerufen. Im Treppenhaus riecht es brenzlig. Hinter einer Wohnungstür wollen Mieter Hilferufe gehört haben. Niemand macht auf. Die Retter versuchen, die Tür zu öffnen. Vergeblich. Sie muss aufgebrochen werden.