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Integration Keine Fördung für Dolmetscherin

Die Stelle einer Integrationslotsin kann in Genthin nicht eingerichtet werden. Ein Förderantrag wurde abgelehnt.

Von Mike Fleske 21.03.2016, 06:15

Genthin l „Unser Antrag auf Förderung der Stelle für die Dolmetscherstelle ist zunächst abgelehnt“, eröffnete Bürgermeister Thomas Barz den Teilnehmern des jüngsten Lenkungskreises für Flüchtlingsfragen. Das sei sehr schade, allerdings sei der Bescheid noch nicht wirksam. „Wir lassen uns die Ablehnung schriftlich erläutern und schauen dann, was sich machen lässt“, so der Bürgermeister weiter. Ursprünglich war geplant, mit Hilfe finanzieller Unterstützung, eine Stelle für eine Integrationslotsin zu schaffen, die als Dolmetscherin den ehrenamtlichen Helfern, Vereinen und Einrichtungen bei der Übersetzung vom Deutschen ins Arabische zur Seite stehen sollte, um Verständigungsprobleme zu überbrücken.

Auch bei Sprechstunden im Integrationstreff oder in der Stadtverwaltung sollte sie erreichbar sein und bei der Erstellung von Informationsblättern und Hinweisen helfen. Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben“ war im vergangenen Jahr eine solche Stelle für zunächst sechs Wochen gefördert und mit der seit einigen Jahren in Deutschland lebenden Jordanierin Bnan Abunab besetzt worden. Nach dem Auslaufen dieser Förderung war vorgesehen, Mittel aus der so genannten „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Integration“ des Landesverwaltungsamtes zu erhalten. Doch bei dieser Förderung bleibt die Stadt Genthin nun außen vor.

„Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge, deren Antragsvolumen die Haushaltsmittel deutlich übersteigen, war eine Auswahl der zu fördernden Projekte zu treffen“, erläutert Gabriele Städter, Sprecherin des Landesverwaltungsamtes. Die Zahlen sprechen für sich: In dem Programm standen mehr als 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Demgegenüber gab es Anträge zur Förderung in Höhe von über 4,1 Millionen Euro.

In Abstimmung mit der Integrationsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt sei daher eine Prioritätenliste der im Jahr 2016 zu fördernden Projekte festgelegt worden. Das war der Stolperstein für die Stadt Genthin, denn gefördert wurden vorrangig Projekte mit landesweitem Bezug oder so genannte Fortsetzungsprojekte, also Projekte, die für eine Laufzeit von längstens drei Jahre konzipiert waren. Das von der Stadt Genthin eingereichte Projekt „Integration und Koordination ausländischer Einwohner“ habe unter Beachtung der genannten Kriterien nicht berücksichtigt werden können, so die Sprecherin weiter.

Sie stellt aber gegenüber der Volksstimme auch fest: „Möglichkeiten zur Unterstützung können sich über die ehrenamtliche Koordination bei den Aufnahmekommunen, über Projekte der so genannten Familien- und Bildungspaten oder über die Integrationslotsenrichtlinie ergeben.“ Durchaus denkbar, dass die Stadt in diesen Bereichen mit ihrem Antrag Berücksichtigung findet. Der Bürgermeister sieht die Stelle einer Integrationslostin noch nicht in weite Ferne gerückt. „Wir bemühen uns um weitere Möglichkeiten“, stellt er in Aussicht.