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Auskunfts-Klage Gericht vertagt Entscheidung auf Oktober

Ohne ein Urteil endete am Donnerstag die Verhandlung zur Auskunfts-Klage des Genthiner Bürgermeisters Matthias Günther.

Von Simone Pötschke 17.09.2020, 20:09

Burg/Genthin l Er hatte gegen seine Amtskollegen Nicole Golz (Elbe-Parey) und Harald Bothe (Jerichow) geklagt. Richterin Ulrike Walter kündigte die Entscheidung des Gerichtes für den 8. Oktober an.

Günther will sich vor Gericht von Golz und Bothe Informationen zu unternehmerischen Entscheidungen der QSG erstreiten, die ihm als erstem Vorsitzenden des Tourismusvereins, dem alleinigen Gesellschafter der QSG, zustünden und bisher verweigert worden seien.

Während sich Dr. Joachim Natterer als Anwalt der Stadt Genthin in seiner Argumentation auf ein Auskunftsrecht für seinen Mandanten nach GmbH-Gesetz berief, verwiesen Golz und Bothe auf das Vereinsrecht, das nach ihrem Verständnis auf Mehrheitsbeschlüssen innerhalb des Gesamtvorstandes beruhe. Die Fragen Günthers, die Gegenstand der Klage seien, bezeichnet Golz als „lächerlich“. Sie dienten nur dem Zweck, den Geschäftsführer der QSG zu diskreditieren. Golz und Bothe erklärten, dass sie die in der Klage aufgeführten Fragen ohnehin nicht beantworten könnten, das könne allein der QSG-Geschäftsführer. Der wiederum sei nach Vereinsrecht nur dem Gesamtvorstand des Tourismusvereins in seiner Funktion als Gesellschafter und nicht einem einzelnen Mitglied, in diesem Fall Günther, gegenüber auskunftspflichtig. Damit bliebe Günther stets außen vor. Das Gericht konnte allerdings nicht die Ergebnisse einer Sitzung des Gesamtvorstandes vom 30. Juli klären, die von den Prozessbeteiligten sehr unterschiedlich dargestellt werden. Während Günther darauf pochte, schriftlich Anfragen an den Gesamtvorstand gestellt zu haben, die von den anderen Vorstandsmitgliedern bewusst unbeantwortet geblieben seien, warfen ihm Bothe und Golz Verzögerungstaktik und Untätigkeit vor. Rechtsanwalt Natterer trug mehrfach vor, dass in einem Vorstandsgremium ein vertrauensvolles und verantwortungsbewusstes Miteinander möglich sein müsse. Seine Aufforderung an die Gegenseite, einen Grund zu nennen, warum dies nicht möglich ist, blieben Golz und Bothe demonstrativ schuldig. Seinen Antrag gemäß Klage, dem Genthiner Bürgermeister die gewünschten Auskünfte zu erteilen, lehnten Golz und Bothe ab.