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Feuerwehr Feuerwehrmann in Elbe-Parey nicht mit Ausschluss einverstanden

Der ehemalige Ortswehrleiter von Güsen, Michael Schwarz, ist durch Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz aus der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elbe-Parey ausgeschlossen und von all seinen Funktionen abberufen worden. Dagegen wehrt er sich nun.

Von Bettina Schütze Aktualisiert: 14.07.2021, 10:15
Michael Schwarz mit einem seiner Schreiben, die er von Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz erhalten hat.
Michael Schwarz mit einem seiner Schreiben, die er von Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz erhalten hat. Foto: Bettina Schütze

Elbe-Parey - „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe meine 40 Stunden Ausbildung immer erfüllt. Aber die Familie und die Arbeit, ich bin in der freien Wirtschaft beschäftigt, gehen vor. Ich hätte mir gewünscht, dass vor dem Ausschluss und der Abberufung von meinen Funktionen ein Gespräch mit mir geführt worden wäre“, sagt Michael Schwarz. Der Zerbener ist seit 42 Jahren in der Feuerwehr, davon 35 Jahre als Wehrleiter und war neun Jahre lang als Gemeindewehrleiter tätig. Er wurde unter anderem mit dem Deutschen Feuerwehrverdienstkreuz in Silber geehrt.

In der Begründung des Ausschlusses, die der Volksstimme vorliegt, steht, dass „die nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verliehene Verpflichtung eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr zur Verrichtung des Einsatzdienstes aus wichtigem Grund entzogen werden kann“. Als einer der Gründe wurde angeführt, dass Schwarz nicht ausreichend an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilgenommen hat. Der Ausschluss aus der Feuerwehr erfolge nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) bei dauerhaft nachlässiger Dienstausübung, wie in Paragraf 6, Absatz 4 zu lesen ist. Dazu gehöre, bei Alarm sofort zum Einsatz zu erscheinen. „Bei der Analyse der Ausbildungs- und Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elbe-Parey für die Jahre 2016 bis 2020 wurde festgestellt, dass Sie als Angehöriger der Einsatzabteilung den aufgeführten Pflichten in nur ungenügendem Maße nachgekommen sind. Insbesondere ist festzustellen, dass Ihre pflichtige Teilnahme am Einsatzdienst nur sehr nachlässig beziehungsweise nicht ausgeübt wurde und somit für die Gemeinde Elbe-Parey als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Elbe-Parey zukünftig nicht zu verantworten ist“, heißt es in dem Bescheid über den Ausschuss. Und weiter: „Frühere Verdienste sind bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen nur in sehr eingeschränktem Umfang geeignet, ein erhebliches Fehlverhalten aufzuwiegen.“

Funkmelder seit drei Jahren defekt

Michael Schwarz wohnt in Zerben. „Mein Funkmeldeempfänger funktioniert seit rund drei Jahren nicht. Die Verwaltung ist darüber informiert. Wie soll ich in Zerben hören, wenn in die Güsen die Sirene geht?“, fragt Michael Schwarz. Er räumt ein, dass er „im vergangenen Jahr etwas geschludert hat“. Das sei zum einen der Corona-Pandemie und zum anderen seiner Gesundheit geschuldet. Er hat Asthma und musste aufgrund von Leistenbeschwerden operiert werden.

Wie es in einem Schreiben vom 4. Mai dieses Jahres von Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz zur Klärung der Sachlage und zur Herbeiführung einer Entscheidung durch den Träger des Brandschutzes heißt, sei Michael Schwarz angehört worden. Er ist der Aufforderung zur Stellungnahme mit einer E-Mail nachgekommen. Doch seien damit keine entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen worden, so Golz in dem Schreiben weiter.

Michael Schwarz: „Ich hätte mir ein Gespräch gewünscht, warum das so ist.“ Er wurde aufgefordert, seinen Dienstausweis, den digitalen Meldeempfänger, seine Schutzausrüstung, die Uniform und den Gerätehausschlüssel unverzüglich in der Gemeinde abzugeben. „Ich habe alles bis auf den Dienstausweis abgegeben. Der ist abgelaufen“, erklärte Michael Schwarz gegenüber der Volksstimme.

Abberufung von Funktionen

Neben dem Ausschluss aus der Feuerwehr wurde Michael Schwarz auch von seinen Funktionen als Zugführer, Gruppenführer, Verbandsführer und stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Güsen abberufen. Vorgeworfen wird dem Zerbener eine fehlende funktionsbezogene Fortbildung. „Sie haben letztmalig im Jahr 2003 an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen. Ihnen fehlt dadurch die notwendige funktionsbezogene Fortbildung zur Ausübung der Funktion, für die Sie berufen waren. Aus diesem Grund sind Sie von allen ihren Funktionen abzuberufen“, heißt es im Schreiben der Abberufung.

Michael Schwarz hat der Volksstimme Dokumente über seine absolvierten Lehrgänge vorgelegt. Diese umfassen den Zeitraum von 2004 bis 2010, allerdings nicht den von der Gemeindeverwaltung untersuchten Zeitraum von 2016 bis 2020.

Zusammen mit Michael Schwarz wurden drei weitere Mitglieder aus der Ortsfeuerwehr Güsen ausgeschlossen. Michael Schwarz: „Seit vor Jahren der damalige Jugendwart ausgeschlossen wurde, gibt es dieses Theater.“

Betroffene werden zunächst angehört

Auf Nachfrage erklärte Thomas Barz, Beigeordneter des Landkreises Jerichower Land und zuständig für den Brand- und Katastrophenschutz, dass „die betroffenen Kameraden und Kameradinnen angehört werden. Dann folgt das Entlassungsschreiben“. Ein Grund für eine Entlassung könne schon sein, wenn man die 40 Stunden Ausbildung nicht nachweisen kann. „Ausschlaggebend ist aber die Aus- und Fortbildung“, so Thomas Barz.

Das Vorgehen in problematischen Fällen unterscheidet sich in den jeweiligen Ortsfeuerwehren im Jerichower Land. In der Ortsfeuerwehr Theeßen etwa, erklärte Ortswehrleiterin Petra Hädicke, würden die Kameraden mehrheitlich über einen Ausschluss entscheiden. Petra Hädicke: „Der Ortswehrleiter muss nicht zum Einsatz fahren. Er muss die Wehr leiten.“

Michael Schwarz hat gegen seinen Ausschluss Widerspruch eingelegt. Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz wollte sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern.