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Haustürgeschäft Dachdecker verlangt 3500 Euro

Mit einer Forderung von 3500 Euro von sogenannten fliegenden Dachdeckern sah sich kürzlich eine Seniorin aus Althenplathow konfrontiert.

Von Mike Fleske 20.07.2016, 01:01

Altenplathow l „Ganz schön dreist“, findet die Familie von Elisabeth L. das Vorgehen der Dachdecker, die kürzlich an der Wohnungstür der 86-Jährigen geklingelt haben. Weder hatte die Seniorin Handwerker bestellt, noch kannte sie die beiden Männer. Geschickt schafften sie es, Reparaturen an der Dachrinne durchführen zu können und verlangten nach getaner Arbeit 3500 Euro in Bar von der Hausbesitzerin. Weil diese nicht so viel Geld im Haus hatte, fuhren die Männer Elisabeth L. zur nahegelegenen Sparkasse, wo einer Mitarbeiterin die hohe Abhebung merkwürdig vorkam.

„In Absprache mit meiner Mutter wurden wir informiert und konnten das Schlimmste gerade noch verhindern“, erzählt Elisabeth Ls. Tochter. Der Enkelsohn stellte die Handwerker zur Rede, die ihm gegenüber plötzlich nur noch einen Betrag von 150 Euro forderten. „Ich habe die Herren dann um eine Rechnung mit Auflistung der getanen Arbeit gebeten“, erzählt der junge Mann. Die Handwerker verwiesen in diesem Augenblick auf einen hohen Aufwand bei der Erstellung der Rechnung und wiesen darauf hin, dass sich der Rechnungsbetrag dann auf 1000 Euro erhöhen würde.

„Es gab dann einen ziemlichen Disput und es ist auch laut geworden“, erinnert sich der Enkel. Die Männer seien dann irgendwann ohne Geld abgezogen. Elisabeth Ls. Familie möchte vor solchen Angeboten warnen und ist deshalb in die Offensive gegangen. „Das kann doch nicht sein, dass ältere Menschen so übers Ohr gehauen werden“, sagen sie.

Es sei doch regelrechter Betrug. Doch davon möchte Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch per se nicht sprechen. „Es ist durchaus möglich, auf eine solche Weise einen Auftrag zu erteilen.“ Arbeiten eines Handwerkers seien nicht an eine schriftliche Form gebunden. „Der Fall zeigt aber, dass es ratsam ist, einen schriftlichen Vertrag zu machen.“ Denn immer wieder bereiten reisende Handwerker der Polizei Probleme. Erst in der vergangenen Woche wurden in Biederitz Iren gemeldet, die zum günstigen Preis Arbeiten an Dächern und Dachrrinnen anboten. Ein Experte stellte später fest, dass die Arbeiten sehr mangelhaft durchgeführt wurden. Ein Fakt, der auch die Verbraucherzentralen immer wieder beschäftigt.

 „Es gibt dann das Problem, dass Sie keinen Ansprechpartner haben, bei dem Sie die Arbeiten reklamieren können“, sagt Simone Meisel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Besonders im Hinblick auf die Bezahlung käme es bei solchen Aufträgen immer wieder zum Streit. „Wenn bei der Auftragserteilung nicht über den Preis für die Arbeiten gesprochen wurde, würde man laut Bürgerlichem Gesetzbuch nur die marktübliche Vergütung zahlen.“ Diese würde zumeist deutlich unter den geforderten Summen liegen. Die Juristin rät in jedem Fall zu einem schriftlichen Vertrag in dem geregelt wird, was gemacht werden soll und wie teuer es wird.“

Ein seriöser Handwerker würde sich darauf auch immer einlassen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, böse Überraschungen zu vermeiden, sagt Anja Gildemeister von der Handwerkskammer Magdeburg. „Lassen Sie sich eine Reisegewerbekarte oder eine Handwerkerkarte vorzeigen oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.“ So könnten legale Betriebe erkannt werden. Ein seriöser Handwerksmeister würde auch keinen Zeitdruck aufbauen. Sinnvoll sei es auch, sich mit Verwandten oder Nachbarn zu beraten oder den genannten Schaden noch einmal von einem örtlichen Betrieb überprüfen zu lassen. Die Sprecherin fasst zusammen: „Grundsätzlich Hände weg von Spontangeschäften, auch wenn sie noch so verlockend sein mögen.“