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Jubiläum Altenplathow wird 875 Jahre alt

Altenplathow steht vor einem Jubiläum. Nach neuen Recherchen steht die Ersterwähnung im Jahr 1144 fest.

Von Mike Fleske 28.12.2018, 00:01

Genthin l Altenplathow kann sich auf eine große Feier vorbereiten. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann erst ein Beleg vom Ausgang des Jahres 1144 auf das heutige Altenplathow bezogen werden“, berichtet Prof. Michael Scholz von der Fachhochschule Potsdam. „Mit Datum vom 31. Dezember 1144 bestätigte König Konrad III., dass der Magdeburger Kanoniker Hartwig vom Stade gemeinsam mit seiner Mutter Richardis dem Erzstift Magdeburg den stadischen Besitz im Mittelelbegebiet übertragen hatte.“

Somit sieht es der Professor für Archivwissenschaft genau wie die Genthiner Kreismuseumsleiterin Antonia Beran. Sie benannte als gesicherte Ersterwähnung für Altenplathow die Urkunde der Klostergründung von Jerichow von 1144. Hermann von Plote wird in dieser Urkunde als Zeuge genannt.

Vor wenigen Wochen waren mehrere Jahreszahlen ins Gespräch gebracht worden. Der gebürtige Genthiner Axel Neubauer hatte mit einer Zuschrift sowohl an die Verwaltung als auch an die Volksstimme Verwirrung gestiftet. In der 1909 von Friedrich Wernicke veröffentlichten Abhandlung „Aus der Chronik des Dorfes Altenplathow“ fand er das Jahr 696 als Ersterwähnung.

Auch die Jahreszahl 946 wird immer wieder ins Gespräch gebracht. Doch beide Jahreszahlen verwirft Michael Scholz: „In der Gründungsurkunde des Bistums Havelberg, die auf das Jahr 946 datiert ist, findet sich an zwei Stellen der Name „Plot“ beziehungsweise „Ploth“, der gelegentlich mit Altenplathow in Verbindung gebracht worden ist.

Allerdings ist diese Urkunde, die nur in zwei Abschriften des 17. und 18. Jahrhunderts im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorliegt, in ihrer Echtheit in der Forschung stark umstritten.“ Unter anderem kommen Lokalisierungsversuche der Ortsnamen zu dem Ergebnis, dass sich die genannten Orte an anderer Stelle befunden haben – unter Umständen in der Prignitz.

„Eine Urkunde Kaiser Ottos I. vom 10. Mai 969, die im Artikel der Genthiner Volksstimme vom 15. Dezember 2018 angesprochen ist, lässt sich nicht nachweisen“, führt Scholz weiter aus. Friedrich Wernicke spreche nicht von einer solchen, sondern erwähne lediglich die besprochene Gründungsurkunde des Bistums Havelberg, die auf den 9. Mai 946 datiert gewesen sei. „Offenbar handelt es sich um eine Verwechselung der Jahreszahlen.“

Noch mehr spricht hingegen für die spätere Ersterwähnung Altenplathows: „Etwa gleichzeitig mit dem Ort „Plote“ im Elbe-Havel-Dreieck erscheint in der Mitte des 12. Jahrhunderts das Adelsgeschlecht „de Plote“ oder „de Platho“. Die erste sichere Erwähnung von Hermann „de Platho“ stammt ebenfalls aus dem Jahr 1144.

Allerdings sei auch die Nennung eines Hermann (ohne Herkunftsbezeichnung) aus dem Jahr 1135 auf diese Person bezogen worden. Aber auch hier wird gestritten, ob sich die Herkunftsbezeichnung jenes Hermann auf Altenplathow oder auf das 946 genannte „Plot“ in der Prignitz bezieht, das in oder bei Kyritz gesucht worden ist.

Für Professor Scholz ist das aber auch unerheblich: „In Hinblick auf das Datum der Ersterwähnung Altenplathows kann dies aber dahingestellt bleiben, da sowohl die Herkunftsbezeichnung als auch der auf Altenplathow bezogene Ortsname erstmals im Jahr 1144 erscheinen. Die früheste urkundlich nachweisbare Erwähnung des Ortes fällt also in dieses Jahr.“