Nach Steuerurteil Alle zahlen die Zeche

Der erfolgreiche Steuerstreit zwischen Paplitzern und Gladauern gegen die Stadt Genthin hat Konsequenzen.

Von Simone Pötschke 12.06.2018, 01:01

Genthin l Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg veranlasst die Verwaltung und den Stadtrat zu einer Rolle rückwärts.

Seit Bekanntwerden des Urteils weiß man im Genthiner Rathaus, dass viel Arbeit zunächst einmal auf die Kämmerei zukommen wird.

„Wir warten noch auf die genau Urteilsbegründung. In etwa fünf bis sechs Wochen rechnen wir damit“, sagte Fachbereichsleiterin Alexandra Adel, derzeit Abwesenheitsvertreterin des Bürgermeisters.

Das Urteil hebt die Bescheide für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer der Jahre 2017 und 2018 auf. Damit wird sich die Kämmerei an die Arbeit machen müssen, zu viel gezahlte Steuern zurückzuzahlen. Schopsdorfer, Gladauer und Paplitzer werden damit wieder nach den alten Hebesätzen veranlagt. Das Urteil berührt nicht die Höhe der Steuern, welche die Genthiner zu entrichten haben.

Die Rückzahlung werde rechentechnisch auf der Grundlage des vorliegenden Zahlenwerkes mit einem enormen Aufwand für die Kämmerei-Mitarbeiter verbunden sein, kündigte Kämmerin Janett Zaumseil an. Bis zum Ende des dritten Quartals soll dies geschultert sein.

Wie viele Steuerzahler die Retourkutsche betrifft und wie hoch der Betrag der zu viel entrichteten Steuern sein wird, ließe sich gegenwärtig noch nicht genau sagen. Das sei Gegenstand mühevoller Kleinarbeit, gab die Kämmerin zur Auskunft. Damit können auch noch nicht die genauen finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt beziffert werden.

Zum Jahresende geht die Haushaltsplanung von einem Minus-Betrag in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus. „Uns werden mit den Steuerrückzahlungen mit Sicherheit Erträge fehlen, welche die Stadt kompensieren muss“, sagte die Kämmerin. Keiner könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt sagen, ob es in diesem Jahr eine Haushaltssperre oder einen Nachtrag geben werde.

„Fest steht, dass eingeplante Erträge nicht fließen werden.“ Was an der eine Stelle fehlt, müsse man an der anderen Stelle wegnehmen. Somit werden alle Genthiner das Urteil in irgendeiner Weise zu spüren bekommen.

Unklar ist nach gegenwärtigem Stand auch, ob und wie der Ausgang des Steuerstreits Einfluss auf den Antrag der Stadt Genthin auf Bedarfszuweisung beim Land hat, das sind Mittel aus dem Ausgleichsstock für finanzschwache Kommunen. „Wir haben mit dem Konsolidierungskonzept, zu dem auch die Steuererhöhungen gehörten, alle Voraussetzungen erfüllt, um einen Antrag stellen zu können. Wir müssen einfach abwarten, wie das Land die Bemühungen der Stadt einschätzt und welche Rolle das Urteil dabei spielen wird.“

Das heiße Eisen Steuererhöhung müssen die Stadträte spätestens mit dem Haushaltsjahr 2019 anpacken, wenn zum 31. Dezember 2018 die Festschreibung der Hebesätze in den Gebietsänderungsverträgen ausläuft.

Das Gericht hob die Grundsteuerbescheide der Kläger aus Gladau, Paplitz und Schopsdorf mit der Begründung auf, dass an der Festschreibung der Hebesätze in den Gebietsänderungsvereinbarungen nicht vorzeitig gerüttelt werden dürfe. Auch nicht, wie im Fall Genthins geschehen, im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung.