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Radwegebau Planfeststellung in Parchen erfolgt

Für den Bau des Radweges zwischen Parchen und Genthin ist der Planfeststellungsbeschluss gefasst worden.

Von Simone Pötschke 13.01.2019, 07:00

Parchen l Der Bau des Radweges zwischen Parchen und Genthin hat planungsrechtlich eine große Hürde genommen. So wurde noch vor Weihnachten der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Das bestätigte Peter Mennicke, Pressesprecher des sachsen-anhaltischen Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, auf Anfrage des Genthiner Rundblicks. Mit diesem Beschluss wird die Zulässigkeit des Radwegebaus bestätigt.

Um aber Rechtskraft zu erlangen, muss der Planfeststellungsbeschluss jetzt veröffentlicht und für die Dauer von 14 Tagen im Genthiner Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Im Genthiner Amtsblatt, das Dienstag nächster Woche erscheint, wird die Auslage offiziell bekannt geben. Damit wird in etwa die Zeitschiene eingehalten, die das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bereits im Dezember vergangenen Jahres angekündigt hatte. Das trifft allerdings nicht für die Anlage eines Ersatzlebensraums für die streng geschützte Zauneidechsen-Population zu, die in dem Bereich nachgewiesen wurde.

Pressesprecher Peter Mennicke teilte mit, dass es diesbezüglich eine Verzögerung geben werde. Im angekündigten ersten Quartal dieses Jahres wird zunächst nichts passieren. Es sei nicht möglich, diesen Termin einzuhalten, „weil die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses, unter anderem mit der angekündigten Auslegung und der Wahrung einer Klagefrist, abgewartet werden muss“, begründete der Pressesprecher.

Erst dann könnten die Verhandlungen zum Flächenerwerb für den Ersatzlebensraum der Zauneidechsen geführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand könne so frühestens Mitte des Jahres mit der Anlage des Gebietes für die Eidechsen begonnen werden. Anschließend werden die Tiere abgesammelt und umgesetzt. Sie waren an zwei Standorten, am B1-Abzweig Wiechenberg und am Gewerbegebiet Genthin, nachgewiesen worden.

Erst nach einer erfolgreichen Umsiedlung der streng geschützten Art könne mit den Bauarbeiten begonnen werden. Obwohl sich die Anlage eines Ansiedlungsgebietes für die Zauneidechse verzögern wird, zeigte sich der Pressesprecher optimistisch, was den Baustart des Radweges betrifft: „Unser Ziel ist es trotzdem nach wie vor, den Bau des Radweges im Jahr 2020 in Angriff zu nehmen“, sagte Peter Mennicke.

Das Planfeststellungsverfahren für das Radwegevorhaben wurde im Mai 2016 durch den Regionalbereich Mitte der Landesstraßenbauhörde beantragt und im September des gleichen Jahres eingeleitet. Die Planunterlagen lagen anschließend für die Dauer von vier Wochen im Genthiner Rathaus zur Einsichtnahme aus. Es hatte keine Einwände gegen das Vorhaben gegeben.

Auf dem Erörterungstermin hätten die Einwände gegen den Radwegebau noch einmal vorgetragen und diskutiert werden können. Die Finanzierung des Radwegebaus ist durch den Bund gesichert. Das Vorhaben steht an ersten Stelle des sachsen-anhaltischen Bedarfsplanes für straßenbegleitende Radwege. Einwohner von Parchen und Genthin sowie zahlreiche Kommunalpolitiker bemühen sich seit 13 Jahren um diesen Radweg.