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Sanierung Weniger Geld für Genthiner Wasserturm

Für die Wasserturmsanierung stehen wohl nur 1,6 statt erwarteter zwei Millionen Euro zur Verfügung. Kritik an der Stadt Genthin wird laut.

Von Mike Fleske 14.10.2020, 01:01

Genthin l Bekommt Genthin für die Wasserturmsanierung nur 1, 6 Mio. Euro für die Wasserturmsanierung, statt der erhofften 2,1 Mio. Euro? Muss der fehlende Anteil für die Innensanierung möglicherweise zu einem Drittel von der Stadt mitgetragen werden? Hat sich die Stadt möglicherweise nicht rechtzeitig gekümmert? Um diese Fragen drehte sich eine Diskussion im Hauptausschuss am Montagabend.

Darin wurde Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) deutlich angegriffen, weil er zu den Fragen keine Auskunft geben konnte. Hintergrund der Kritik war ein Schreiben von Landesverkehrsminister Thomas Webel (CDU) an den Bundestagsabgeordneten Manfred Behrens (CDU). Das war den Stadträten und der Stadtverwaltung jüngst über Behrens Büromitarbeiter, den Genthiner Stadtrat Alexander Otto (CDU), zugegangen.

Darin ging es um die Fördermittel für die Wasserturmsanierung. Der Stadt Genthin war im Jahr 2017 eine 100-prozentige Förderung aus dem Programm „Stadtumbau“ von Bund und Land zugesagt worden. Die Kosten waren damals mit 1,22 Millionen Euro veranschlagt worden.

Im Zuge der Ausschreibungen erhöhte sich der Finanzbedarf auf 2,1 Millionen Euro. Die fehlende Summe beantragte die Stadt zusätzlich. Durch das Landesverwaltungsamt gab es Anfang dieses Jahres eine baufachliche Prüfung, in deren Ergebnis für die Sicherung und Sanierung des Wasserturms etwa 1,6 Millionen Euro als angemessen erachtet wurden.

Diese Neuberechnung geschah auch im Zuge einer Neuausrichtung der Fördertöpfe im Land. Die Stadt Genthin ist nun in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt worden. Aus diesem werden zu 100 Prozent aber nur Sicherungsmaßnahmen an der Gebäudehülle finanziert, nicht aber eventuelle Maßnahmen im Innenbereich. Diese müssten über eine weitere Förderung, die zu einem Drittel von Bund, Land und Kommune getragen wird, finanziert werden.

In einem Vor-Ort-Termin am 27. August überzeugten sich Vertreter des Landesverkehrsministeriums, dass die Außensanierung des Wasserturms nach den Vorgaben förderfähig sei. Das Landesverwaltungsamt bat die Stadt nun um eine Stellungnahme und einen Kostenanerkennungsantrag, was aber laut Schreiben bis zum 11. September nicht geschehen war.

Hier setzte die Kritik der Ausschussmitglieder an. Enttäuscht über die fehlende Reaktion der Stadt zeigte sich etwa Falk Heidel (WG Genthin-Mützel-Parchen), Lutz Nitz (Bündnis 90/Grüne) nannte es „nicht nachvollziehbar“ und verlangte Aufklärung. Diese konnte Bürgermeister Günther nicht liefern und verwies auf fehlende Informationen der Baufachbereichsleiterin Dagmar Turian.

Diese stellte den Sachverhalt im Gespräch mit der Volksstimme so dar: Das zitierte Schreiben sei der Verwaltung erst am Freitag zugegangen, es sei schwer, in so kurzer Zeit darauf zu reagieren. Es sei aber richtig, dass die Stadt zuvor vom Landesverwaltungsamt zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. „Dieser sind wir auch nachgekommen.“ Die Stadt habe darin gebeten, dass eine Sonderregelung getroffen werde, um die Stadt nach den alten Vorgaben einzustufen, um doch 2,1 Millionen Euro zu erhalten. „Wir müssen im Zuge der Sanierung etwa Wände abschlagen oder Fußböden entfernen, um Teile der Außenhülle sanieren zu können, diese wollen wir dann auch wieder herrichten wie vorher.“

Diese Stellungnahme liege dem Landesverwaltungsamt vor. Von einem Vor-Ort-Termin habe die Stadtverwaltung keine Kenntnis gehabt. Auch gebe es derzeit keinen Verzug. Sie rechne mit einem baldigen Fördermittelbescheid. „Wir sind immer noch in der Lage, im kommenden Jahr auszuschreiben und die Sanierungsmaßnahme anzuschieben“.

Wie hoch die Förderung sein wird, zeige sich dann. Gegebenenfalls müsse die Stadt Rücklagen für den Eigenanteil in den Haushalt 2021 einstellen.

Dass die Stadt Genthin mit der großen Maßnahme „Wasserturmsanierung“ in eine Umbruchphase der Städtebauförderung gerutscht ist, bestätigt auch eine Antwort von Pressesprecher Peter Mennicke vom Landesverkehrsministerium.

„Das Jahr 2020 ist ein Übergangsjahr in der Städtebauförderung. Mit dem aktuellen Programmjahr verbindet sich eine bundesweite Neuordnung. Die ehemals sechs Programme werden nunmehr durch drei neue Kernprogramme fortgeführt. Infolge dieser Neuordnung der Städtebauförderung seien städtebauliche Maßnahmen, die aus den bisherigen Programmen gefördert wurden, in die neuen Programme überführt worden.

Möglicherweise wird darüber und über den Schriftverkehr der Stadt mit dem Landesverwaltungsamt in der nächsten Bauausschuss- oder Stadtratsitzung informiert. Lutz Nitz kündigte an, einen schriftlichen Antrag einzureichen, der die Stadt zu einer Stellungnahme zu dem Vorgang auffordert und das weitere Vorgehen beschreibt.“