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Sporthalle Sanierung auf dem Prüfstand

Mit der Sporthallensanierung Berliner Chaussee befasst sich der Genthiner Stadtrat. Das Problem: Der Mehrkostbedarf in sechsstelliger Höhe.

Von Mike Fleske 23.04.2020, 06:00

Genthin l Soll die Sporthalle in der Berliner Chaussee trotz Mehrkosten energetisch saniert werden oder sollen diese Arbeiten zurückgestellt werden? Mit dieser Frage müssen sich derzeit die Stadträte im vereinfachten schriftlichen Verfahren beschäftigen. Zwei Varianten sind den Räten seitens der Stadt vorgelegt worden zu denen sie im Hinblick auf den kommenden Stadtratstermin am 27. April Stellung beziehen müssen.

Eigentlich sollte die Sanierung der Sporthalle in der Berliner Chaussee längst laufen. Rund 1,2 Millionen Euro sind für die Arbeiten eingeplant. Nach der Bewilligung der Stark III-Mittel Anfang 2019 war ein Baubeginn für Anfang 2020 vorgeschrieben. Dieser konnte auf Juni 2020 verschoben werden. Doch zunächst fehlte Genthin der Haushalt und damit die Möglichkeit den Eigenanteil aufzubringen. Nach Genehmigung des Haushaltes im Dezember seien die Arbeiten ausgeschrieben worden, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

„Mit der damit einhergehenden überarbeiteten Kostenrechnung ergibt sich ein vorläufiger Mehrkostenbedarf in Höhe von 300.000 Euro“, wird in der Beschlussvorlage dargelegt. Dieser Mehrbedarf sei nicht über den laufenden Haushalt gedeckt. „Eine Finanzierungsmöglichkeit besteht lediglich durch die Inanspruchnahme des mit dem Haushalt 2020 genehmigten Kreditrahmens, der intern aber zur Sicherung des Eigenanteils für die Sanierung des Sportplatzes Berliner Chaussee eingeplant war.“

Bedeutet: Würde sich der Stadtrat für die Sanierung der Sporthalle entscheiden, wäre die Finanzierung der Sanierung des Sportplatzes gefährdet. Diese soll im September dem Fördermittelgeber vorgelegt werden.

Zudem würde mit einer Inanspruchnahme eines Kredites möglicherweise auch die Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig werden. Problematisch wäre die Verwendung des Kredites auch deshalb, da die Stadt die Folgekosten der Corona-Krise nicht abschätzen kann und auf diese Mittel angewiesen sein könnte.

Eine andere Gegenfinanzierung sei ebenfalls nicht möglich, da etwa die geplanten Sanierungen der Feuerwehrgebäude in den Ortschaften oder die Sanierung der Regenentwässerung in Genthin als dringend notwendig erachtet werden. Auch eine Querfinanzierung aus anderen Töpfen ist nicht möglich: „Zusätzliche Fördermittel wurden bereits mit der Bewilligung ausgeschlossen.“

In der Sporthalle sollen Fassade, Dämmung, Verglasung und die Rollläden saniert werden, eine behindertengerechte Sanitäranlage und ein behindertengerechter Zugang geschaffenen werden. Letzterer ist derzeit nur über den Eingang der Schwimmhalle gegeben. Mit dem Nachweis einer deutlichen CO2-Einsparung waren seinerzeit die Fördermittel genehmigt worden. Allerdings stellt die Stadt nun fest: „Hinsichtlich der eigentlichen Energieeinsparung kann kein angemessener Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht werden, der sich auf das Verhältnis zur Investition bezieht.“

Man gehe von einer jährlichen Energieeinsparung von 20 Prozent aus, eine Einsparung von rund 12 000 Euro. In der abschließenden Bewertung wird die Stadtverwaltung deutlich: „Damit stellt sich eine Amortisation des kommunalen Finanzierungsanteils erst in zirka 80 Jahren ein.“

Für sonderlich öffentlichkeitswirksam hält die Stadt die Maßnahme ohnehin nicht. Beleuchtung und der Sporthallenboden seien bereits saniert worden und die energetischen Maßnahmen hätten kaum Einfluss auf die Nutzerbedingungen. Einzig der Zugang würde von Nutzern bemerkt werden. Bereits mehrfach hat sich der Stadtrat mit der Sanierung der Sporthalle beschäftigt. Es war sogar die Verbindung des Hauses mit einem Anbau zu einer Multifunktionshalle angedacht, die als Ersatz für das jetzige Stadtkulturhaus dienen sollte.

Mit der Entscheidung für die Fördermittel von rund einer Million Euro im Sommer 2019 verwarf der Stadtrat allerdings diese Option. Denn ausdrücklich verlangte der Geldgeber, die dem Finanzministerium unterstellte Investitionsbank, eine 15-jährige Zweckbindung, in der die Halle ausschließlich Amateursportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung steht sowie der sportlichen Betätigung durch andere gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Institutionen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist hierbei die kommerzielle Nutzung.