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Wahl  Startklar zur Stimmabgabe

In gut drei Wochen werden die Genthiner an die Wahlurne gerufen. Bis zum Wochenende sollte jeder seine Wahlbenachrichtugung haben.

Von Simone Pötschke 04.05.2019, 01:01

Genthin l Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber kommen nach und nach in den Wahlkampfmodus. Plakate, öffentliche Auftritte: Der Wähler in der Einheitsgemeinde Genthin macht sich zugleich startklar für den Gang zur Wahlurne.

Dafür die Weichen zu stellen, gehört derzeit zum Tagesgeschäft für Carola Elsner, die als Stadtwahlleiterin über die ordnungsgemäße Vorbereitung der Wahlen wacht. Dabei ginge nicht alles reibungslos über die Bühne. Aktuell, berichtet sie, gebe es unter vielen Wahlberechtigten etliche Irritationen und Missverständnisse, nachdem in den vergangenen Tagen jeder Wähler gleich zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten hat. „Das ist völlig korrekt und ausdrücklich so gewollt“, beruhigt die Stadtwahlleiterin die aufgebrachten Gemüter.

Bei der ersten zugesandten Wahlbenachrichtigung, erklärt sie, handele es sich um die Nachricht, dass der Empfänger an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen darf. Die zweite zugestellte Wahlbenachrichtigung informiere die Genthiner, bei welcher Wahl sie bei der gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Am 26. Mai haben die Wähler etliche Namen auf den Wahlzetteln anzukreuzen. So sind an der Wahlurne die Stimmen für die Vergabe der Mandate im Kreistag Jerichower Land, im Genthiner Stadtrat und in den Ortschaftsräten, in Fienerode und Schopsdorf für die Wahl eines Ortsvorstehers abzugeben.

Wer jedoch bis zum morgigen Sonntag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte handeln. Denn in diesem Fall muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegt werden. Klingt zunächst kompliziert, ist aber mit einem Gang in das Briefwahlbüro (Eingang Standesamt) zu erledigen.

So kann ab  Montag, 6. Mai, bis  Freitag, 10. Mai, hier jeder Wahlberechtigte das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen in der Einheitsgemeinde einsehen. Jedem Wahlberechtigten steht frei, sich davon zu überzeugen, ob die Angaben zu seiner Person richtig und vollständig im Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Ab Freitag, 10. Mai, 12 Uhr sind Anträge auf Berichtigungen allerdings nicht mehr zulässig.

Das Büro ist in der kommenden Woche von 9 bis 12 Uhr, am Dienstag zusätzlich von 13 bis 18 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Wählen, macht die Stadtwahlleiterin nochmals deutlich, könne nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen sei oder einen Wahlschein besitze.

Auch für letztere sind Terminvorgaben geregelt. Wahlscheine für die Briefwahl können im Regelfall von den Wahlberechtigten bis zum 24. Mai um 18 Uhr beantragt werden. Das ist schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail) oder mündlich, nicht aber telefonisch, wiederum im Briefwahlbüro (Eingang Standesamt) möglich.

In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung am Wahltag noch bis um 15 Uhr möglich

Stadtwahlleiterin Carola Elsner rechnet damit, dass sich mit den Kommunalwahlen am 26. Mai die bisher steigende Tendenz bei den Briefwahlen fortsetzen wird. Nicht nur Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sondern auch Personen, die am Wahltag nicht vor Ort sind oder arbeiten müssen, können diese Möglichkeit der Wahl nutzen.

2009 betrug die Zahl der Wahlberechtigten in der Kernstadt Genthin noch 10.548, sank jedoch im Jahr 2018 auf 9208. Im gleichen Zeitraum stieg aber die Zahl der Brief- wähler um mehr als das Doppelte auf knapp 1000 mit Ortschaften an. Bei der Bundestagswahl 2017 gingen beispielsweise rund 30 Prozent der Stimmen auf diesem Wege ein. Der steigenden Zahl der Briefwähler hat man in Genthin Rechnung getragen, indem der Beratungsraum im Rathaus erstmals als Briefwahlbüro genutzt wird. Bei bisherigen Wahlen diente der Raum als Wahllokal für die Wähler aus Genthin-Mitte.