Wintereinbruch Wo in Genthin Schnee und Eis zuallererst weggeräumt werden
Die Stadtverwaltung in Genthin hat den Winterdienst in drei verschiedenen Dringlichkeitsstufen organisiert. Bereits seit dem Sommer liefen die Vorbereitungen dafür.

Genthin. - Fußwege und Haltestellen werden in Genthin beim derzeitigen Winter- und Kälteeinbruch in der höchsten Dringlichkeitsstufe 1, also vorrangig vor allen anderen öffentlichen Wegen und Straßen, von Schnee und Eis beräumt beziehungsweise abgestumpft. Das teilt der Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU) der Stadtverwaltung mit.
In der Dringlichkeitsstufe zwei würden „Fahrbahnen mit höherer Verkehrsbedeutung“ bedient. Dazu dürfte zum Beispiel die Wasserturmkreuzung und die Brücke über den Kanal gehören. Alle „übrigen Fahrbahnen“ würden „nur entsprechend der zur Verfügung stehenden Kapazität des Winterdienstes bedient“ - dies gilt als Dringlichkeitsstufe drei.
Diese Einteilung deckt sich auch mit der Wahrnehmung vieler Genthiner, die am Dienstagmorgen nach dem Schneefall nach dem Winterdienst Ausschau hielten. Seit den frühen Morgenstunden seien die Winterdienstfahrzeuge in der Stadt gesichtet worden, wenn auch nicht auf allen Straßen gleichzeitig, dafür an wesentlichen Stellen mehrfach am Tag, berichten sie der Volksstimme und in den sozialen Medien.
Vorbereitungen laufen seit dem Sommermonaten
Wie es aus der Verwaltung weiter heißt, habe die neue Wintersaison für die Stadt am 1. November begonnen. Seit dem Sommer hätte man dafür Vorbereitungen getätigt. Neben dem Bauhof seien vier ansässige Unternehmen unterwegs, welche bestimmte Bereiche abdecken würden.
Die Verwaltung erinnert die Anlieger an ihre Pflichten im Winter. „Entsprechend der Straßenreinigungssatzung sind Anlieger und Hinterlieger zur Winterwartung der vor ihren Grundstücken nächstgelegenen Gehweg verpflichtet“. Die Winterwartung umfasse die Schneeberäumung sowie Eis- und Schneeglättebeseitigung durch Streuen von abstumpfenden Mitteln wie Sand und Feinsplitt. Salz sei hier verboten. Nur bei Eisregen dürfe es verwendet werden. Die Gehwege seien in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee frei zu halten.
Lesen Sie auch: Auch in Genthin: Wintereinbruch schon im November
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallender Schnee und entstandene Glätte sollen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallender Schnee und entstandene Glätte sollen werktags 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.
Der weggeräumte Schnee dürfe den Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindern. Auch die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten seien von Eis und Schnee frei zu halten. Schnee und Eis von Grundstücken dürften nicht auf die Straße geschafft werden.
Vor Ein- und Ausfahrten und auf Radwegen dürfe Schnee und Eis auch nicht angehäuft werden. Neben Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen dürften Schnee und Eis nur bis zu einer Höhe angehäuft werden, die Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr auf den Fahrbahnen ausschließt.