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Altes Stellwerk Eisenbahn-Denkmal fristet trauriges Dasein

Ein trauriges Dasein fristet das alte Stellwerk am Bahnhof Halberstadt. Die Bahn benötigt es nicht mehr. Schlimmstenfalls droht der Abriss.

Von Jörg Endries 06.07.2016, 12:13

Halberstadt l Das Stellwerk steht im Schatten der mächtigen Wehrstedter Brücke. 2007 hat es die Deutsche Bahn AG in Rente geschickt. Eine moderne Schaltzentrale hat das Methusalem-Stellwerk ersetzt. Seitdem nagt der Zahn der Zeit am verwaisten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäude – Fenster wurden zerstört, die Fassade und das Innere sind ­heruntergekommen.

Die Eigentümerin des Stellwerks, die Deutsche Bahn AG, hat kein Interesse am Erhalt des Hauses, obwohl es schützenswert ist. Das Stellwerk steht zum Verkauf, teilt auf Volksstimme-Nachfrage Erika Poschke-Frost vom Regionalbüro Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen mit. „Wenn das Gebäude nicht veräußert werden kann, ist mittelfristig eventuell ein Abriss vorgesehen. Die Bahn wird das Stellwerk nicht mehr nutzen“, so die Sprecherin der Deutschen Bahn AG. Das Staatsunternehmen hat nicht nur kein Zukunftskonzept für das Haus, sondern auch keine Informationen da­rüber, wann es errichtet wurde.

Ein Quell des Wissens ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harz. „Das Stellwerk ist als Bestandteil des Bahnhofes Halberstadt 1992 im Denkmalverzeichnis des Altkreises Halberstadt vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Halle ausgewiesen worden“, berichtet Ingelore Kamann, Sprecherin der Landkreisverwaltung.

Im Denkmalverzeichnis steht, beim Reiterstellwerk „Hw“ handelt es sich um einen mittlerweile selten erhaltenen Typus eines Brückenstellwerkes, das die Gleise überspannt. Es sei um 1911 als Typenbau der Königlich-Preußischen ­Eisenbahn-Verwaltung mit elektromechanischer Betriebsart errichtet worden und noch weitgehend im Originalzustand erhalten.

Ein Abriss des Stellwerkes sei nicht so einfach möglich, sagt Ingelore Kamann. „Dem Haus kommt als Einzelbauwerk ein eigenständiger Denkmalwert zu“, betont sie. Daher müsse, wenn die Deutsche Bahn AG den Abriss des alten Stellwerkes in Betracht zieht, die Obere Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt über ein solches Ansinnen entscheiden.