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Bebauungsplan Aus für zentrumrelevanten Handel

Die Stadtverwaltung Halberstadt ändert den Bebauungsplan. Gefragt sind dafür Anregungen von Bürgern und ansässigen Unternehmen.

Von Jörg Endries 17.02.2017, 00:01

Halberstadt l Bürgernähe sucht die Stadtverwaltung Halberstadt, nachdem der Stadtrat im Dezember 2016 eine Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Am Sülzegraben“ an der Quedlinburger Landstraße beschlossen hat. Halberstädter und im Gewerbegebiet ansässige Unternehmen waren am Mittwochabend eingeladen, ihre Wünsche, Fragen und Anregungen mit einzubringen. „Am Sülzegraben“ umfasst insgesamt eine Fläche von 72,7 Hektar, die nutzbare Gewerbefläche von 51,5 Hektar ist zu 95 Prozent ausgelastet, 71 Unternehmen unterschiedlicher Größe haben sich dort angesiedelt und sichern 1560 Arbeitsplätze.

Der bestehende B-Plan hat zwar Gesetzeskraft, soll aber nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt sein. Zumal die ursprüngliche Fassung aus dem Jahr 1992 stammt und damit nicht mehr zeitgemäß ist. „Änderungen nach 25 Jahren sind nicht unüblich“, bestätigte ­Siegrun Ruprecht von der Abteilung Stadtplanung der Verwaltung. Nicht mehr ins Entwicklungskonzept passt zum Beispiel, dass Teilflächen als Sondergebiet für den Einzelhandel ausgewiesen sind (gelb-braun im Plan). Sie kollidieren mittlerweile mit dem wesentlich jüngeren Einzelhandelskonzept der Stadt Halberstadt aus dem Jahr 2009. Das fordert, innenstadtrelevante Sortimente wie Textilien, Lebensmittel und Schuhe außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete nicht mehr zu erlauben, um damit die Kernstadt als Einzelhandelsstandort zu stärken.

Direkt davon betroffen im Gebiet „Am Sülzegraben“ sind der seit Jahren verwaiste ehemalige Super- und ein Schuhmarkt. Beide sollen künftig nicht mehr für den Einzelhandel zur Verfügung stehen. Ausgenommen davon sind bestehende Sondergebiete mit nicht zentrumsrelevanten Sortimenten wie das Porta-Möbelhaus.

„Für den Supermarkt haben wir immer wieder Anfragen von Unternehmen erhalten, die das Gebäude gewerblich nutzen möchten. Das ist bislang nicht möglich, weil der B-Plan Einzelhandel vorschreibt. Mit der B-Plan-Änderung will die Stadt das korrigieren und künftig eine gewerbliche Nutzung zulassen“, erklärte Siegrun Ruprecht auf Volksstimme-Nachfrage. Das trifft auch für den leerstehenden Schuhmarkt zu. Erst im vergangenen Jahr habe es eine Anfrage zur Neunutzung gegeben. Auf etwa 700 Quadratmetern Verkaufsfläche wollte jemand ein Einzelhandelsunternehmen ansiedeln. „Allerdings mit innenstadtrelevantem Handel, den wir dort ja nicht mehr wollen“, so die Planungsfachfrau. Ein Ausschluss sei aber nur mit der Änderung des B-Plans möglich. Dem Interessenten habe die Verwaltung bereits ein Ausweichobjekt im Stadtzentrum angeboten.

Änderungswünsche gibt es auch von ansässigen Unternehmen. Der Betreiber eines großen Autohauses beklagt, dass er mehr Stellfläche benötigt – aufgrund der hohen Auslastung des Gewerbegebietes stößt die Firma allerdings an Grenzen. „Früher kamen die Kunden ins Autohaus, um einen Pkw zu kaufen. Heute müssen wir die Kunden mit verstärkter Präsenz an der Straße ins Autohaus locken“, so der Unternehmer. So erginge es allen Händlern in der Branche. Für die benötigte Stellfläche brauche er den Grünstreifen an der Straße. Das sei bislang laut B-Plan verboten. Siegrun Ruprecht machte darauf aufmerksam, dass das mit aufgenommen wird. Allerdings muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Der Verlust an Grün könne unter anderem mit dem Neupflanzen von Bäumen an anderer Stelle ersetzt werden.

Ein weiterer Firmeninhaber wies auf den „Wildwuchs“ bei den Hinweisschildern auf die Betriebe im Gewerbegebiet hin. Kritik kam zum Thema Ordnung und Sauberkeit auf – speziell zum Problem mit dem Wendehammer im Bereich „Im Sülzeteiche“. Seit Jahren entsorgen dort Kunden einer Fastfood-Kette ihren Müll.

Thomas Rimpler, stellvertretender Oberbürgermeister: „Ich hoffe, dass das Problem mit der geplanten Anbindung der Straße an die Quedlinburger Straße gelöst wird. Dann verschwindet der Wendehammer.“ Die Gespräche würden derzeit laufen. Thomas Rimpler betonte, dass es wichtig sei, möglichst viele Anregungen für die Änderung des B-Planes zu geben, weil der, wenn er beschlossen ist, wieder Gesetzeskraft hat. Der Vorgang dauert etwa ein Jahr.