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Behördenirrtum Investor muss Parkfläche abreißen

Frank Behrens errichtete 2017 einen Parkplatz in Halberstadt. Jetzt erlebte er eine böse Überraschung.

Von Jörg Endries 11.01.2020, 03:00

Halberstadt l Bagger reißen derzeit einen Teil des noch fast nagelneuen Parkplatzes am Abtshof im Herzen der Halberstädter Altstadt ab. Ende 2017 wurde der kostenpflichtig und privat betriebene Platz fertiggestellt. Allerdings gab es von Anfang an zwischen dem Bauherr und einem Hauseigentümer in direkter Nachbarschaft ­dicke Luft. Letzterer war mit dem Parkplatzbau nicht einverstanden, ging gegen die Baugenehmigung vor und erwirkte jetzt, dass ein Teil des Parkplatzes, der ­direkt an sein Eigentum grenzt, nun wieder zurückgebaut werden muss.

Frank Behrens, Bauherr und Betreiber des Parkplatzes, ist fassungslos. Insgesamt neun Stellplätze mit einer Fläche von 250 Quadratmetern müsse er beseitigen. Der finanzielle Schaden, der ihm damit entstehe, liege bei mehreren 10.000 Euro. Auf dem Verlust will der Unternehmer nicht sitzen bleiben. Schließlich sei es nicht seine Schuld, dass der Nachbar mit seinem Widerspruch erfolgreich war. Gespräche, eine Lösung zu finden, blieben ebenfalls fruchtlos.

„Ich habe alles richtig gemacht und wollte das Wohnumfeld am Abtshof verbessern. Auch für denjenigen, der das verhindern will“, betont Behrens. Allerdings lief das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung schief. Ein Fakt, der erst nach erfolgtem Parkplatzbau im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ans Tageslicht kam.

Der Teufel liegt im Detail. Weil das Grundstück nach wie vor für Wohnbebauung ausgewiesen ist, als Parkplatz aber gewerblich genutzt wird, hätte ein Gutachten über die mögliche Lärmbelastung erstellt werden müssen. „Das wurde von der Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung Harz, versäumt. Genau diese Lücke nutzte der Nachbar. Übrigens erstmals kurz vor der Fertigstellung des Platzes, um die Freigabe zu blockieren“, so Behrens.

Schleierhaft seien dessen Beweggründe bis heute, so der Unternehmer weiter. Versuche der Volksstimme, sie herauszufinden, sind ebenfalls gescheitert. Die Immobilie des Mannes aus Niedersachsen scheint seit der vor Jahren erfolgten Sanierung nicht bewohnt zu sein. Daher wird es von vielen als „Geisterhaus“ bezeichnet. Nur im Erdgeschoss gibt es seit ein paar Jahren ein Friseur-Geschäft. Bewohner, die sich von den Fahrzeugen auf dem Parkplatz belästigt fühlen könnten, gebe es aktuell also nicht, bestätigt Behrens. Aus bewohnten Häusern in der Nachbarschaft lägen ihm bis heute keine Klagen auf dem Tisch. Im Gegenteil, die Bewohner seien froh, dass der Platz nun ordentlich aussieht.

Für ihn, beziehungsweise die Kreisverwaltung, hätte die Geschichte noch übler ausgehen können, berichtet der Halberstädter: „Der schlimmste Fall, der komplette Rückbau des Parkplatzes, den der Mann aufgrund des Verwaltungsfehlers hätte verlangen könnte, trat nicht ein.“

Die Abriss-Kosten müsse der Landkreis auf alle Fälle übernehmen, weil in der Behörde der entscheidende Fehler passiert sei, so der Betreiber. Dieser Fakt ist zwischen Bauherr und Verwaltung auch unstrittig. „Im Bescheid ist das schriftlich schwarz auf weiß fixiert“, sagt Behrens und präsentiert das Papier. In der Kreisverwaltung hingegen scheint diese Information noch nicht die Runde gemacht zu haben. Auf Volksstimme-Nachfrage, ob der Kreis die Kosten übernimmt, antwortete Pressesprecher Manuel Slawig: „Nein. Es gibt keine Forderungen des Parkplatz-Betreibers gegenüber dem Landkreis.“ Trotz dieser Aussage bleibt Behrens gelassen. Er spricht von mehreren 10.000 Euro Kosten. Präziser könne er den Betrag noch nicht beziffern, weil der Rückbau erst nächste Woche abgeschlossen werde.

Als Investor müsse er hingegen den wirtschaftlichen Verlust tragen, der aufgrund des Rückbaus entsteht. Von den einst 65 Parkplätzen sind 27 fest vermietet. Nun verringert sich aber die Zahl der Kurzzeitplätze von 38 auf 29. Der Parkplatz sei vor dem Rückbau schon unwirtschaftlich gewesen, künftig werde sich das noch verstärken, prognostiziert der Betreiber. Allerdings sei ihm die Tatsache, dass die hässliche Brache mitten in der Altstadt verschwindet, von Anfang an wichtiger gewesen. „Mein Engagement für die Altstadt wird dennoch bestraft“, ist Behrens verärgert. Er nahm sich nach über zwei Jahrzehnten des Stillstands des Problems am Abtshof an, weil die Stadt keinen Investor fand, der die Abrissbrache bebauen wollte.

Für eine Wohnbebauung, wie sie auf dem südlichen Abtshof durch den Bauunternehmer erfolgte, sah er keine Chancen. Frank Behrens wollte das Kapitel Abriss-Brache, die bei Trockenheit staubte und sich bei Nässe in einen Matschacker verwandelte, dennoch beenden. Deshalb schloss er mit der Stadt einen Pachtvertrag über die Fläche ab und errichtete nach eigenen Worten für etwa 200.000 Euro den Parkplatz. Diese Lösung lag seiner Ansicht nahe, weil das Areal bereits als „wilder“ Parkplatz ­genutzt wurde und Stellplätze in der Altstadt rar sind.