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Bauen In Halberstadt soll Gewerbebrache mitten in der Stadt verschwinden

Von Sabine Scholz 07.05.2021, 07:03
Blick auf Dippes Hof den Bereich  zwischen Minna-Bollmann-Straße (links), Windhorststraße (oben)  und dem netto-Markt an der Westerhäuser Straße (unten im Bild).
Blick auf Dippes Hof den Bereich zwischen Minna-Bollmann-Straße (links), Windhorststraße (oben) und dem netto-Markt an der Westerhäuser Straße (unten im Bild). Foto: Ulrich Schrader

Halberstadt

Rund 12.000 Quadratmeter groß ist das Areal, auf dem zu DDR-Zeiten der Chemiehandel Potsdam eine Niederlassung betrieb. Das Lager für Haushaltschemikalien ist bereits kurz vor der Wende aufgegeben worden, seither liegt die Fläche brach.

Auf dem zwischenzeitlich mal als Lkw-Stellfläche genutzten Gelände steht eine alte Lagerhalle, die zusehends verfällt. Bereits 2016 gab es Bestrebungen, die Gewerbebrache neu zu bebauen – mit Wohnhäusern.

Bis zu 40 Wohnungen

Der Stadtrat beschloss damals, einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Das ist für dieses Areal erforderlich, weil es baurechtlich als „Außenbereich im Innenbereich“ zu betrachten sei, wie es in der Begründung zu dem dafür erforderlichen Ratsbeschluss heißt. Nun stand der B-Plan „Dippes Hof“erneut zur Diskussion im Stadtrat. Weil sich Ziele des Eigentümers und Rahmenbedingungen geändert hätten, müsste der alte B-Plan aufgehoben und ein neuer erstellt werden, heißt es in der Beschlussvorlage.

Der Eigentümer plant demnach eine Anlage zu errichten mit bis zu 40 Eigentumswohnungen. Das decke sich mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept, heißt es seitens der Stadtplanung. Denn das Konzept sehe bei Neubauten eine Konzentration auf die gewachsene Innenstadt vor sowie die vorrangige Nutzung bereits versiegelter Flächen entlang der Nahverkehrsachsen in der Stadt.

Eigentümer übernimmt Planungskosten

Die Bebauung soll maximal zweigeschossig erfolgen und mit Rücksicht auf die bestehende Bebauung von Nord nach Süd in der Höhe abgestuft sein, so die Vorgaben der Stadt.

Die Zuwegung auf das Areal erfolgt über das Grundstück des Wohn- und Geschäftshauses Westerhäuser Straße 81-85. Dafür gebe es bereits ein gesichertes Wegerecht von sechs Metern Breite.

Die Planungen und eventuell erforderlichen Gutachten übernimmt der Eigentümer, mit dem die Stadt einen städtebaulichen Vertrag schließt, in dem bestimmte Vorgaben festgelegt sind. Die Frage von Wegebau und Trägerschaft der Verkehrsflächen müsse über einen separaten Erschließungsvertrag geregelt werden.

Die Stadträte stimmten der Aufhebung des alten Bebauungsplans und der Erarbeitung eines neuen B-Plans zu. 29 Ratsmitglieder votierten dafür, ein Abgeordneter stimmte mit Nein.