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Kriminalität Mordversuch in Wasserleben

Es scheint mehr zu sein, als ein Ehestreit. Im Harzdörfchen Wasserleben wird wegen Mordversuchs ermittelt.

Von Dennis Lotzmann 23.12.2016, 20:50

Wasserleben l Im Harzdorf Wasserleben wird das Weihnachtsfest in diesem Jahr von einer Familientragödie überschattet: Am Mittwoch ist ein Ehestreit eskaliert und beinahe tödlich ausgegangen. Womöglich war die Tat aber auch geplant. Laut Polizei schlug die 63-jährige Ehefrau mit einem bislang nicht näher definierten Gegenstand auf den Kopf ihres zwei Jahre älteren Mannes ein. „Das Opfer erlitt dabei schwere, aber glücklicherweise nicht lebensbedrohliche Verletzungen“, hieß es seitens der Polizei. Nun ist gegen die 63-Jährige wegen versuchten Mordes Haftbefehl erlassen worden. Das hat ein Sprecher der Polizeidirektion Nord am Freitag mitgeteilt.

Zu Details der Tat – die Volksstimme berichtete am Donnerstag – gibt es keine wesentlichen neuen Fakten. Nach Polizeiangaben hat sich der Vorfall am Mittwoch gegen 10.20 Uhr auf dem Hof des Privatgrundstückes im Nordharz-Dorf Wasserleben ereignet. Nach Informationen der Volksstimme soll die Frau dabei mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf ihres Mannes eingeschlagen haben – einer Axt oder einem Hammer. Der Mann konnte sich laut Polizei verletzt in Sicherheit bringen und die Polizei alarmieren.

Während sich die hinzu gerufenen Ärzte um das schwer verletzte Opfer kümmerten, nahm die Polizei die 63-jährige Frau zunächst in Gewahrsam.

Im Zuge der Ermittlungen konnten Polizei und Staatsanwaltschaft die Tatabläufe soweit erhellen, dass unterm Strich nun sogar der Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Raum stehe, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halberstadt auf Anfrage sagte. Die Beschuldigte sei im Zuge der Vernehmungen geständig gewesen.

Mit dem Vorwurf Mordversuch scheinen eine Affekthandlung – das Zuschlagen mit einem spontan ergriffenen Gegenstand beispielsweise – im Zuge des Ehestreites oder Notwehr vom Tisch sein. Vielmehr müssen typische Mordmerkmale wie Heimtücke, Arglist oder niedere Beweggründe wie Habgier dann eine Rolle gespielt haben. Der gezielte und planmäßige Einsatz einer Axt oder eines Hammers – möglicherweise aus einem Hinterhalt heraus – könnten diesen nun erhobenen Vorwurf stützen.