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TierschutzWurde Katze im Dorfteich ertränkt?

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in Harsleben wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Von Dennis Lotzmann 15.02.2020, 04:00

Harsleben/Halberstadt l Hat ein Mann im Karpfenteich in Harsleben eine Katze ertränkt und sich damit des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz schuldig gemacht? Dieser Frage gehen aktuell Ermittler der Kriminalpolizei aufgrund entsprechender Hinweise nach. Der Vorwurf wiegt schwer: Der Mann soll das Tier nach Informationen der Volksstimme am Mittwochnachmittag mit einem Käfig an den Teich gebracht und dort ertränkt haben.

Ein Vorwurf, der im Harzer Polizeirevier bekannt sei und dem die verantwortlichen Beamten nachgingen, bestätigt Reviersprecherin Nadine Sünnemann auf Anfrage der Volksstimme. Ausgangspunkt sei eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Da die Ermittlungen aktuell noch ganz am Anfang stünden, könne sie zu konkreten Details bislang wenig sagen, so die Reviersprecherin weiter. Aber: Eckdaten des Vorwurfs, der gegenüber der Polizei formuliert worden und in jene Anzeige gemündet sei, hätten sich am Donnerstag bei Ermittlungen vor Ort bestätigt. „Unsere Beamten fanden an besagter Stelle am Karpfenteich tatsächlich eine tote Katze“, so die Kriminalrätin weiter.

Das tote Tier sei anschließend zwecks weiterer Untersuchungen den Verantwortlichen des Veterinäramtes der Kreisverwaltung übergeben worden. Was Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig bestätigt: „Wir haben die Katze für pathologische Untersuchungen ins Labor gegeben.“ Dreh- und Angelpunkt sei dabei die Frage, ob die Katze tatsächlich ertränkt worden ist oder bereits vorher tot war.

Eine Frage, die mit Blick auf Tatvorwurf und etwaiges Strafmaß entscheidend ist. Konkret: Stellt sich heraus, dass die Katze ertränkt wurde, läge tatsächlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. In Paragraph 17 des Landesgesetzes findet sich das dann drohende Strafmaß: Demnach muss, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Andernfalls – falls das Tier bereits vor dem Kontakt mit dem Wasser tot war – stünde der Vorwurf der illegalen Entsorgung des Kadavers im Raum.

Für letzteres dürfte – bei Betrachtung aller Fakten – allerdings wenig sprechen: Die Katze, ein ausgewachsenes Exemplar mit weiß-grauer Fellzeichnung, wurde nach den bisherigen Erkenntnissen in einem Käfig zum Teich gebracht. Was ein Indiz dafür sein dürfte, dass das Tier zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Bei der Bergung des Tieres schwamm der Kadaver wohl im Wasser. Und: Wer macht sich die Mühe, eine tote Katze zu einem öffentlich einsehbaren Teich zu fahren, um das Tier dort zu entsorgen?

Die Polizei hält sich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen mit Details zum aktuellen Fall zurück. Gleichwohl lässt er gewisse Parallelen zu einem Vorfall vor gut fünf Jahren im Ballenstedter Ortsteil Badeborn erkennen: Dort hatte ein Rentner vor den Augen der Besitzer zwei junge Katzen seiner Nachbarin in einer Regentonne ertränkt.

Die Quittung präsentierte ihm später eine Strafrichterin des Amtsgerichts Quedlinburg: Drei Monate Haft auf Bewährung und 500 Euro Geldauflage zugunsten einer Tierschutzorganisation.