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Bürgermeisterwahl Am 23. Oktober geht es an die Urnen

Die Amtszeit von Flechtingens Gemeindebürgermeister Dieter Schwarz läuft aus. Am 23. Oktober soll in der Gemeinde gewählt werden.

Von Carina Bosse 27.05.2016, 01:01

Flechtingen l Turnusgemäß läuft die Amtszeit von Dieter Schwarz (FUWG), Bürgermeister der Gemeinde Flechtingen, am 21. Januar 2017 aus. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass alle sieben Jahre neu gewählt werden muss.

Um rechtzeitig alle Weichen für einen Nachfolger stellen zu können, haben am Dienstagabend alle notwendigen Beschlüsse zur Wahlvorbereitung und -durchführung den Gemeinderat passiert.

Wahltag in allen Orten der Gemeinde Flechtingen soll der 23. Oktober werden. „Das ist ein Termin, den auch andere Gemeinden nutzen, um neue Bürgermeister zu wählen“, informierte Dieter Schwarz. Der Termin einer eventuell notwendigen Stichwahl ergibt sich aus dem 23. Oktober, denn er muss genau zwei Wochen später sein. Am 6. November gehen, wenn es zuvor keine ausreichende Mehrheit für einen Kandidaten gibt, die zwei Kandidaten mit den meisten gültigen Stimmen in die Stichwahl.

Geregelt wurden mit den Beschlüssen auch die textlichen Festsetzungen zur Wahlbekanntmachung und der Inhalt der Stellenausschreibung.

Wer sich über eine Partei oder anerkannte Wählergemeinschaft aufstellen lässt. braucht keine Unterstützerunterschriften, sagte der Bürgermeister. Hingegen müssten unabhängige Kandidaten entsprechend der Wahlberechtigten eine bestimmte Anzahl von Unterstützerunterschriften beibringen.

Kandidaten um das ehrenamtliche Amt des Bürgermeisters, haben übrigens bis Montag, 26. September, 18 Uhr, Zeit, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in der Verbandsgemeinde Flechtingen einzureichen. Was alles dazu gehört, kann in der Verwaltung erfragt werden.

Der Gemeinderat hat übrigens am Dienstagabend auch die Weichen dafür gestellt, dass der Gemeindewahlleiter und der Gemeindewahlausschuss über die Verwaltung der Verbandsgemeinde geregelt werden.

Wer sich in das Rennen um den Flechtinger Bürgermeisterposten begibt, ist derzeit noch völlig offen. Parteien und Wählergemeinschaften werden sicher erst nach den Bekanntmachungen in die Klausur gehen und darüber beraten, wer ab dem 22. Januar als neues Gemeindeoberhaupt fungieren soll. Und auch parteilose Kandidaten können sich noch Zeit lassen mit ihrer Entscheidung für eine Beteiligung.