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Fördermittel Anträge für Stark-III-Mittel sind gestellt

Über den Stand der beantragten Fördermittel zum Stark-III-Programm haben sich Mitglieder des Verbandsgemeinderates Flechtingen informiert.

Von Anett Roisch 08.11.2017, 00:01

Flechtingen l Ursula Genz, Bauamtsleiterin der Verbandsgemeinde Flechtingen, berichtete bei der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates über neue Erkenntnisse und vor allem von einem Workshop zum Stark-III-Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). „Momentan haben wir den Antrag für den Ersatzneubau der Grundschule Süd in Erxleben zu laufen. Dieser Antrag liegt zur Prüfung beim Fördermittelgeber vor. Außerdem beabsichtigen wir, zum dritten Stichtag den Auftrag für den Hort einzureichen. Gleichzeitig ist der Landkreis dabei – uns betreffend als Verbandsgemeinde – den Antrag für den Umbau und die Sanierung der Sporthalle in Erxleben zu stellen“, erklärte die Bauamtsleiterin.

Zum zweiten Stichtag wurde bereits am 28. Oktober 2016 der Antrag für den Ersatzneubau der Grundschule Süd in Erxleben gestellt. Beim Fördermittelgeber sind 66 Anträge eingegangen, davon 35 für Kitas, 31 für Schulen und acht für Sporthallen. „Davon sind 45 Projekte in Prüfung und 21 wurden abgelehnt oder zurückgezogen. In diesem Jahr soll es noch zu einer Entscheidung kommen. Das heißt, bis zum Jahresende beabsichtigt man noch, Bescheide zu erteilen. Wir hoffen, dass wir einen positiven Bescheid bekommen. Zumindest soll die Summe, die zur Verfügung steht, in diesem Jahr ausgereicht werden. Die Bescheide, die nicht berücksichtigt werden können, weil das Geld nicht reicht, werden dann – wenn keine Änderungen gefordert werden – in die dritte Runde gehen und können im Februar noch mal vorgelegt werden“, informierte Ursula Genz.

Die maximale Bauzeit bei einem Ersatzneubau sollte – nach den Ausführungen der Amtsleiterin – so ausgereicht werden, dass das Programm Ende 2020 abgerechnet werden kann. „Das ist natürlich eine sportliche Leistung, die man da fordert“, meinte sie. Ein brisanter Punkt sei, dass der Verkauf des bestehenden Gebäudes bei einer Förderung gegen zu rechnen ist. Das wäre ja bei uns das Grundschulgebäude in Bregenstedt. Also wenn die Verbandsgemeinde oder die Gemeinde Erxleben beabsichtigt, das Gebäude zu veräußern, dann muss das im Antrag berücksichtigt werden.

„Außerdem ist bei Ersatzneubau keine Nutzung des Bestandsgebäudes möglich. Wir wollten ja eigentlich das Gebäude in Bregenstedt als Hort und als Kindertagesstätte nutzen. Das war ein Knackpunkt, der auch bei diesem Workshop für eine rege Diskussion sorgte. Die Anwesenden fordern von der EU eine eindeutige Regelung für die Nachnutzung der Gebäude. Oder man sollte der Gemeinde freien Lauf lassen, wie die Häuser genutzt werden. Wir sind in der Hoffnung, dass es noch eine praktikable Lösung geben wird“, sagte die Bauamtsleiterin.