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Bürgermeister Geht das Haldensleber Wahl-Drama in die nächste Runde?

Der Haldensleber Stadtrat hat am Donnerstagabend die Bürgermeisterwahlen für gültig erklärt. Ob Bernhard Hieber (SPD) als neu gewähltes Stadtoberhaupt aber wie geplant am 7. Juli vereidigt werden kann, ist noch unklar.

Von Jens Kusian 19.05.2022, 20:33
Haldenslebens suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle hat gegen die Bürgermeisterwahl Einspruch erhoben. Bei der Stadtratssitzung am Donnerstagabend kritisiert sie die Stellungnahme der Stadtwahlleiterin dazu.
Haldenslebens suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle hat gegen die Bürgermeisterwahl Einspruch erhoben. Bei der Stadtratssitzung am Donnerstagabend kritisiert sie die Stellungnahme der Stadtwahlleiterin dazu. Jens Kusian

Haldensleben - Regina Blenkle lässt offen, ob sie gegen den am Donnerstagabend vom Stadtrat gefassten Beschluss Klage beim Verwaltungsgericht einreichen wird. „Kein Kommentar“, so die Antwort von Haldenslebens suspendierter Bürgermeisterin auf Volksstimme-Nachfrage dazu.

Wenige Minuten zuvor hatte der Stadtrat mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und ohne Gegenstimme die Bürgermeister-Hauptwahl von Haldensleben am 13. März sowie die daraus resultierende Stichwahl am 3. April für gültig erklärt. Damit hat er zugleich die Einsprüche von Regina Blenkle gegen die beiden Urnengänge zurückgewiesen.

Ihre Wahlanfechtung hat Blenkle, die selbst für eine zweite Amtszeit angetreten war, unter anderem mit aus ihrer Sicht negativen Berichterstattungen von Volksstimme und MDR gegen ihre Person im Vorfeld und während der Hauptwahl am 13. März begründet. Darüber hinaus hat Blenkle in ihrem Einspruch weiter angeführt, dass für die Wahl keine beweglichen Wahlvorstände gebildet worden waren, um Stimmabgaben auch in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen zu ermöglichen, und dass die Stadt Haldensleben sich an einer Wahlkampfveranstaltung der CDU beteiligt hätte.

Kritik an Stellungnahme der Stadtwahlleiterin

Dazu hatte die Stadtwahlleiterin Sabine Wendler schriftlich Stellung genommen. Ihr Fazit: Blenkles Einsprüche sind zum Teil unzulässig, zum Teil jedoch zulässig, aber unbegründet. Sie hatte dem Stadtrat daher empfohlen, die Wahl für gültig zu erklären.

Den Ausführungen der Stadtwahlleiterin jedoch widerspricht Regina Blenkle und kritisiert sie scharf. Für sie werde die Entscheidung des Stadtrats „nicht der letzte Schritt“ in Sachen Wahleinspruch sein, betont sie noch vor der Abstimmung. Zudem greift sie verbal den Stadtratsvorsitzenden Guido Henke (Die Linke) an, dem es „hervorragend gelungen“ sei, aus dem Stadtrat einen „Volksgerichtshof“ zu machen. Bereits zu Beginn der Sitzung hatte sie Henke darauf aufmerksam gemacht, von ihm nicht als „Frau Blenkle“, sondern als „Frau Bürgermeisterin Blenkle“ angeredet werden zu wollen.

Klage hat Einfluss auf Amtszeit

Auch wenn der Stadtrat sowohl die Haupt- als auch die Stichwahl zum Bürgermeisteramt für gültig erklärt hat, so ist dennoch unklar, ob Wahlsieger Bernhard Hieber auch vom Stadtrat als Beamter auf Zeit verpflichtet werden kann. Vorgesehen ist, dass Hieber auf der Stadtratssitzung am 7. Juli seinen Amtseid ablegen soll.

Wird gegen den Stadtratsbeschluss zur Gültigkeit der Wahl jedoch Klage eingereicht, kann der zum Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister - Anm. d. Red.) gewählte Bewerber nur als hauptamtlicher Beamter auf Zeit berufen werden. Die Amtszeit von Bernhard Hieber wäre in diesem Fall zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Anschließend kann er erneut für zwei weitere Jahre bestellt werden. Allerdings endet die Amtszeit vorzeitig, wenn das Gericht unanfechtbar feststellen sollte, dass die Gültigkeit der Wahl aufzuheben ist.

Wird jedoch die Gültigkeit der Wahl auch gerichtlich festgestellt, so kann Bernhard Hieber vom Stadtrat zum Hauptverwaltungsbeamten ernannt werden. Seine reguläre siebenjährige Amtszeit würde sich in diesem Fall dann aber um die Amtszeit verkürzen, die er als bestellter Hauptverwaltungsbeamter tätig war.