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Gewerbe Gemeinde möchte gütliche Einigung

Darf eine kleine Brauerei in einem Wohngebiet gewerblich produzieren? Darüber streiten die Gemeinde Beendorf und der Landkreis Börde.

Von Carina Bosse 02.12.2020, 00:01

Beendorf l Zwischen der Gemeinde Beendorf und dem Landkreis Börde hat sich für den Beendorfer Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ ein Meinungsstreit entwickelt, dessen unversöhnliche Seiten derzeit scheinbar nicht glimpflich zusammenfinden können.

Was ist passiert? Der Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ (B-Plan) ist vom Beendorfer Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29. November 1995 als Satzung beschlossen worden. Er besteht aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen. letztere bilden die Grundzüge der Planung ab. Im Falle von Beendorf sieht die Planung von 1995 aufgrund eines fehlenden Passus eine Nichtzulassung aller Vorhaben als gegeben.

Nach der Baunutzungsverordnung stellt das Gebiet trotzdem ein „Allgemeines Wohngebiet“ dar. Zulässige Nutzungen ergeben sich damit aus den Regelungen der Baunutzungsverordnung für „Allgemeine Wohngebiete“.

Anwohner Arne Egerer hat einen Antrag auf Betrieb einer Mikrobrauerei gestellt und wird dabei von der Gemeinde unterstützt. Doch der Landkreis versagt die „Umnutzung einer Garage zu einer Mikrobrauerei“ als nicht störenden Gewerbebetrieb, da solche Ausnahmen im damaligen Bebauungsplan solche Ausnahmen explizit ausgeschlossen worden sind, beharrt der Landkreis auf seinem Standpunkt.

Die Gemeinde strebt darum eine 1. Änderung des B-Planes an, um die textlichen Festsetzungen als Bestandteil des Bebauungsplanes zu ändern und damit unter anderem „Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ zuzulassen.

Baulich würde sich auf dem Grundstück der Familie Egerer gar nichts verändern. Die Garage stand bereits auf dem Grundstück und ist von der Straße aus kaum zu sehen. Irgendwelche Immissionen gehen von der Mikrobrauerei nicht aus. „Die Außenwirkung der Garage als Standort der Brauerei verändert sich überhaupt nicht“, betonte Bürgermeister Hagen Friedrichs gegenüber seinen Gemeinderäten. Brauer und Mälzer seien allgemein auch als nicht störendes Handwerk eingeordnet, hatte er recherchiert.

Die Gemeinde hat zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert, um die Versagensgründe prüfen zu lassen. Der hatte dann auch festgestellt, dass die Grundzüge der Wohnbebauung nicht gestört würden, wie der Bürgermeister sagte.

Hagen Friedrichs hofft aber immer noch auf eine gütliche Einigung mit dem Landkreis. Allerdings blieb ein Schreiben an Landrat Martin Stichnoth bislang unbeantwortet. „Ich hätte mir gewünscht, dass man schnell und unbürokratisch ins Gespräch kommt und eine Lösung findet“, bedauert Hagen Friedrichs die nun schon über Monate hinausgezögerte Angelegenheit.

Das Kuriose: Arne Egerer, Daniel Kramer und Thomas Schönrock sind bereits engagierte Bierbrauer und dürfen ihr „Beendorfer Altdeutsches“ sogar schon für den Eigenbedarf brauen, nur eben nicht für gewerbliche Zwecke. Dass dabei sogar Arbeitsplätze entstehen können, sieht die Gemeinde neben der Außenwirkung als weiteren positiven Aspekt des Vorhabens.

Obwohl die Zeit drängt, hat der Gemeinderat die Beschlussvorlage zur Änderung des B-Planes hinsichtlich einiger Änderungswünsche noch einmal zurückgestellt, aber auch in der Hoffnung auf eine unbürokratische Einigung mit dem Landkreis. „Vielleicht passiert ja noch was Nettes“, so Hagen Friedrichs in Erwartung eines Telefonanrufs aus dem Landratsbüro. Er hatte sich zuvor noch mit Arne Egerer kurzgeschlossen, der ebenfalls an einer gütlichen Lösung mit dem Landkreis Interesse zeigt.