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Öffnungen Inzidenz unter 100: Was ab dem 20. Mai im Landkreis Börde erlaubt ist und was nicht

Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Börde bleibt stabil unter dem Schwellenwert von 100. Damit treten ab dem 20. Mai 2021 Öffnungen in mehreren Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens in Kraft.

Von Juliane Just 18.05.2021, 15:17
Der Sprung ins kalte Nass - in diesem Sommer könnte er im Landkreis Börde wieder möglich sein.
Der Sprung ins kalte Nass - in diesem Sommer könnte er im Landkreis Börde wieder möglich sein. Symbolfoto: dpa/Sven Hoppe

Haldensleben - Es war der fünfte Werktag in Folge, an dem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Börde unter dem Schwellenwert von 100 lag. Das Robert-Koch-Institut meldete am 18. Mai den Wert 56,8. Am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt fiel die Zahl im Landkreis unter die Marke von 100. Damit tritt ab dem 20. Mai die Bundes-Notbremse im Landkreis außer Kraft, denn der Männertags als Feiertag und der Sonntag werden nicht mitgezählt. Dann greift die zwölfte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese sieht Lockerungen in mehreren Bereichen vor. Ein Überblick:

• Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr fällt weg. Weiterhin bestehen bleiben jedoch Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske in Geschäften, öffentlichen Gebäuden sowie dem öffentlichen Personennahverkehr.

• Die Kontaktbeschränkungen werden ebenfalls gelockert. So darf sich ein Haushalt mit maximal fünf Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

• Die Regelungen für den Einzelhandel werden gelockert. Zwar müssen Kunden vorab einen Termin buchen, um im Laden shoppen zu können, jedoch keinen Negativtest mehr vorweisen. Auch für den Besuch bei Friseuren, Kosmetiksalons oder Tattoostudios sind keine Tests mehr nötig.

• Gastronomiebetriebe dürfen ihre Außenanlagen öffen - mit Kontakterfassung sowie Negativtests. Die Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene. Nicht mehr nötig ist die vorherige Terminvergabe - ist ein Platz im Außenbereich frei, kann dieser besetzt werden. Die maximale Personenanzahl pro Tisch beträgt sechs Personen.

• Außenbereiche von Badeanstalten, Schwimmbädern sowie Heilbädern dürfen öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Testergebnis.

• Trainingsbetrieb im Freien ist wieder mit bis zu 25 Personen einschließlich des Trainers möglich. Der Trainer muss einen Negativtest vorweisen und der Trainierende Kontaktverfolgung sicherstellen.

• Öffnung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen sowie Yacht- und Sportboothäfen. Der Personenkreis darf nicht größer sein als die Kontaktbeschränkungen vorgeben. Außerdem gilt hier Selbstversorgung. Die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erlaubt.

• Freiluftveranstaltungen mit bis zu 100 Personen sieht die Verordnung ebenfalls vor. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Alle Anwesenden müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

• Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien sind untersagt.

• Geschlossen bleiben beispielsweise Messen, Ausstellungen, Tanzlustbarkeiten wie Clubs und Diskotheken, Volksfeste, Jahrmärkte, Kinos, Theater, soziokulturelle Zentren, Fitnesstudios, Tanzschulen, Freizeitparkssowie Veranstaltungen mit Angeboten, die der Freizeit und Unterhaltung dienen.

Ab dem 25. Mai will Sachsen-Anhalts Landesregierung weiter lockern. Ab Dienstag nach Pfingsten können Innengastronomie, Hotels, Sportstudios und viele Geschäfte wieder öffnen. Die Verordnung soll ab edem 25. Mai gelten.