1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Havelberg
  6. >
  7. Augenmerk auf Kleintierhandel

Pferdemarkt Augenmerk auf Kleintierhandel

Für den Havelberger Pferdemarkt gibt es jetzt eine Marktordnung und verschärfte Auflagen für den Kleintierhandel - etwa mit Pudeln.

Von Andrea Schröder 27.07.2017, 01:01

Havelberg l „Wir haben in die Marktordnung alles das aufgenommen, was auf den einzelnen Handelsplätzen des Pferdemarktes schon seit Jahren gegolten hat. Das Problem war bisher, dass die Bestimmungen nur bei den Händlern bekannt waren, weil sie diese mit ihren Verträgen zugeschickt bekommen haben“, erklärt Dieter Härtwig, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt der Hansestadt und Marktmeister des Havelberger Pferdemarktes. Auf dem diesjährigen Pferdemarkt, der vom 31. August bis zum 3. September stattfindet, wird die Marktordnung nun an den Anmeldungen der Handelsplätze ausgehängt und ist für jeden Besucher nachvollziehbar.

Das ist ein Ergebnis der Sicherheitskonferenz, die es im Vorfeld des Marktes auch in diesem Jahr wieder gegeben hat. „Niemand muss die ganze Marktordnung durchlesen. Aber wir haben nun eine Handlungsgrundlage und können jederzeit darauf verweisen, welche Spielregeln bei uns gelten“, sagt der Marktmeister.

Bei Verstößen konnten auch bisher Geldbußen oder Platzverweise ausgesprochen werden. Etwa, wenn sich jemand partout nicht an die Regeln gehalten und zum Beispiel mit rechtswidrigen Dingen gehandelt hat, musste er seinen Stand räumen. Sollte es zu Diskussionen kommen, ist es für Polizei und andere Sicherheitskräfte nun leichter, auf die geltenden Bestimmungen zu verweisen.

Verboten ist es auf dem Marktgelände zum Beispiel, Musik aus dem Repertoire der Gema ohne entsprechende Genehmigung abzuspielen oder aufzuführen, Werbemittel ohne Erlaubnis der Marktverwaltung zu verteilen und zu präsentieren, gesetzeswidrige Propaganda zu verteilen, Titel, Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen anzubieten und Schriften verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen vorzuhalten und zu verbreiten. Untersagt ist es außerdem, Waffen und waffenähnliche Artikel jeglicher Art zu verkaufen. Dazu gehören auch Luftdruckwaffen, historische Waffen und Reizgas. Offene Feuer sind auf dem Marktgelände ebenso verboten.

Nicht mitgeführt werden dürfen Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder ähnliche Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen und Sachen eingewirkt werden kann. Auch Rasierklingen zählen zu den verbotenen Dingen. Waffen jeglicher Art ohnehin. Grundlage dafür ist das Waffengesetz.

Verstöße gegen die Marktordnung können mit Vertragsstrafen oder Geldbußen von bis zu 2500 Euro geahndet werden. Auch das Verhängen eines zeitlich begrenzten oder dauerhaften Hausverbotes ist möglich.

„Die meisten Händler und Besucher kennen natürlich die Gepflogenheiten bei uns. Jetzt haben wir alles kompakt zusammengefasst und jeder kann die Marktordnung auf den Plätzen nachlesen“, so der Marktmeister.

In der Marktordnung wird auf die einzelnen Bestimmungen etwa zu Entgelten und Veterinärbestimmungen verwiesen. Zu letzteren hat die Stadt in diesem Jahr erhebliche Auflagen erhalten. Nachdem Tierschutzorganisationen Hinweise vor allem zum Handel von Kleintieren auf dem Pferdemarkt machten, wurden die Auflagen verschärft. So dürfen zum Beispiel Vogelkäfige nicht auf der Erde stehen, sondern müssen mindestens in Tischhöhe aufgebaut werden. Es dürfen nur untereinander verträgliche Tiere in einem Käfig sein und Vogelkäfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen haben (außer bei Bodenvögeln). Wichtig auch: In unmittelbarer Nähe der Tiere darf nicht geraucht werden. Und: Die genutzten „Räumlichkeiten“ sind den Bedürfnissen der Tiere anzupassen. Bei starker Sonneneinstrahlung beziehungsweise Wind oder Regen ist ein geeigneter Witterungsschutz zu schaffen.

Diese verschärften Auflagen umzusetzen, stellt die Stadt als Veranstalter vor einige Herausforderungen. „Wir werden das Gespräch mit dem Veterinäramt nochmals suchen. Wir wollen Kompromisse finden, hier ist ein gesundes Mittelmaß erforderlich“, sagt Ordnungsamtsleiter André Gerdel. „Die Alternative wäre, Kleintiere gar nicht mehr zuzulassen.“

Das wiederum würde die Vielfalt des Marktes einschränken, findet Dieter Härtwig. Dabei denkt er nicht nur an die Ziege mit buntem Hut, die über Jahre die Besucher erfreute, sondern auch all die Hunde und Kaninchen etwa, die vor allem Kinderaugen leuchten lassen. „Wir haben in den zurückliegenden Jahren schon einige Fortschritte erzielt, das sieht auch das Veterinäramt so. Wir brauchen einen Ermessensspielraum.“