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Ersthelfer Mit Notfallkoffer ist Wehr gut gerüstet

Kenntnisse in der Ersten Hilfe sind auch für Feuerwehrleute wichtig, in Klietz fand jetzt dazu eine Weiterbildung statt.

Von Ingo Freihorst 03.11.2017, 00:01

Klietz l Auf dem flachen Lande kann es nach Verkehrsunfällen geschehen, dass die Aktiven der Feuerwehr noch vor den Rettungssanitätern oder dem Notarzt am Unfallort eintreffen. Deshalb ist es wichtig, dass sich die freiwilligen Retter auch regelmäßig – im Normalfall alle zwei Jahre – zur Ersten Hilfe weiterbilden.

Die Aktiven aus Klietz hatten sich den Termin aus diesem Grunde schon seit längerem vorgemerkt und freigehalten, insgesamt 16 von ihnen waren zur mehrstündigen Ausbildung im Versammlungsraum erschienen. Notfallsanitäter Michael Dittel von der Johanniter-Rettungswache aus Havelberg gab ihnen wichtige Hinweise zum Themenkomplex und beantwortete natürlich auch Fragen. So erfuhren die Anwesenden, dass mindestens 10 bis 15 Minuten lang reanimiert werden soll, wobei man sich auch ablösen kann.

Der JUH-Sanitäter gab auch den Hinweis, dass die Mitarbeiter der Leitstelle in Stendal – sie sind bei lebensbedrohlichen Erkrankungen unter der Notrufnummer 112 zu erreichen – den Angehörigen notfalls per Telefon bei der Wiederbelebung helfen. Das sei in Klietz bereits zwei Male erfolgt.

Zu einer solchen Ausbildung gehört nicht nur die Theorie, das Erlernte wurde noch an einer Puppe geübt. Insgesamt 30 Herzdruckmassagen folgen je zwei Atemstöße. Für letztere verfügt die Klietzer Feuerwehr über einen Beatmungsbeutel, welcher eine Mund-zu-Mund-Beatmung überflüssig macht. Im roten Notfallkoffer der Klietzer Wehr befindet sich zudem eine Halskrause, welche oftmals nach Unfällen angelegt wird. Auch das wurde in der Praxis geübt, hierbei muss zuvor auch die entsprechende Halsweite eingestellt werden.

Womöglich erhalten die Klietzer in Zukunft aber doch noch schnellere Hilfe: Derzeit wird geprüft, ob auch im zentral gelegenen Klietz eine Rettungswache eingerichtet wird, da die Entfernungen bei den jetzigen Wachen zu weit sind und die gesetzlich vorgegebene Zeit von zwölf Minuten für den Rettungswagen nicht überall eingehalten werden kann.