1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Havelberg
  6. >
  7. Ermöglicht Klausel Rückkehr zum Kreis?

EIL

Krankenhaus Ermöglicht Klausel Rückkehr zum Kreis?

Ermöglicht eine Rückfallklausel die Rückkehr des Havelberger Krankenhauses in die Trägerschaft des Landkreises?

Von Andrea Schröder 15.01.2020, 00:01

Havelberg l „Den Kranken­hausstandort Havelberg dürfen wir auf keinen Fall aufgeben.“ Das sagt Kreistagsabgeordnete Edith Braun (Pro Altmark), die schockiert war, als sie im Kreistag von den Schließungsabsichten der KMG Kliniken erfuhr. „Ich habe den alten und den neuen Landrat aufgefordert, dass sie sich für das Krankenhaus einsetzen und mit dem Sozialministerium sprechen.“

 Wichtig ist ihr, dass die Frage der Rückfallklausel geklärt wird, die 2002 in den Vertrag zwischen dem Landkreis als bis dato Träger des Krankenhauses und der KMG geschlossen worden ist. Für 750.000 Euro hatte die KMG das Klinikum gekauft. Edith Braun war damals als Sozialausschussvorsitzende in die Suche nach einem neuen Träger involviert und kann sich sehr gut erinnern, „dass wir das Krankenhaus der KMG mit dem Zweck der Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung im Bereich Havelberg übergeben haben“.

Die Rückfallklausel soll sich auf 20 Jahre nach Vertragsabschluss beziehen. Was genau sie beinhaltet und wie die rechtlichen Rahmen sind, muss geprüft werden. Laut Ulrich Siegmund, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag, biete „die Entscheidung der KMG-Kliniken eine gute Chance, das Krankenhaus in die Hände des Landkreises Stendal und somit in die öffentliche Hand zurückzuführen. Bis 2022 ist dies juristisch möglich“. Die Fraktion hat deshalb gestern beschlossen, auf der nächsten Kreistagssitzung zu beantragen, dass der Landkreis eine Konzeption entwickelt, die das Ziel der Rückführung des Krankenhauses in die Trägerschaft des Landkreises hat – gemeinsam mit dem Sozialministerium, um die Finanzierung des Vorhabens abzusichern.