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Schutzgebiete Natur für Mensch und Tier auch künftig

In den vergangenen Wochen war Natura 2000 Gesprächsstoff in Ausschüssen und Ratssitzungen - wie in Havelberg.

Von Andrea Schröder 27.11.2017, 17:33

Havelberg l Gegenüber der ursprünglichen Fassung für den Beschluss über den Entwurf der Landesverordnung Natura 2000, der die Fachausschüsse und Ortschaftsräte bereits passiert hat, lautet der Vorschlag des Havelberger Bürgermeisters nun, den Entwurf abzulehnen und die Stellungnahme ans Landesverwaltungsamt weiterzuleiten. In der in den Fachausschüssen diskutierten ersten Beschlussvorlage war noch nicht von einer Ablehnung des Entwurfes die Rede. Ergänzt ist die Stellungnahme, die am Donnerstag dem Stadtrat vorliegt, nun um die Hinweise und Forderungen auch aus den Ortschaften.

In der Begründung zum Beschluss wird darauf verwiesen, dass sich in der Einheitsgemeinde Havelberg zwei Vogelschutz- und fünf FFH-Gebiete (Fauna, Flora Habitat) befinden. „Der für alle Gebiete gültige, übergeordnete Schutzzweck kann zu weitreichenden Beeinträchtigungen vieler Bürgerinnen und Bürger sowie von öffentlichen Belangen führen. Zu befürchten sind insbesondere erhebliche Auswirkungen auf die weitere touristische Entwicklung sowie auf die Landwirtschaft, die Fischerei und das Jagdwesen.“ Aus Sicht der Hansestadt ist es unumgänglich, die Verordnung unter Berücksichtigung der aufgeführten Punkte anzupassen. „Die Änderungen stehen aus Sicht der Einheitsgemeinde nicht im Widerspruch zu den in der Verordnung formulierten Schutzzielen.“

Mit der Stellungnahme fordert die Hansestadt unter anderem, die Konkretisierung unbestimmter Begriffe wie zum Beispiel „das Verbot von Lärm“. Wichtig ist der Stadt auch, dass die Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für betroffene Eigentümer und Pächter genau geregelt werden, wenn sie aufgrund der Verordnung Nutzungseinschränkungen oder Einkommensverluste hinnehmen müssen. Gefordert werden auch klare Abgrenzungen der Schutzgebiete und Schutzzonen, die in der Gemarkung erkennbar sein müssen, und eine Abstimmung mit dem benachbarten Bundesland Brandenburg.

Für die Ortschaften sind folgende Forderungen enthalten: In Vehlgast soll die Schiffbarkeit des neu entstandenen Altarmes der Havel für den Sportbootverkehr und das Betretungsrecht der Uferanlagen, einschließlich der Drosselinsel, gewährleistet werden. Zudem ist am Altarm eine Badestelle geplant. Auch der Uferbereich von Havelkilometer 133 bis 138 soll uneingeschränkt betreten werden dürfen, unter anderem, weil sich dort die Angelstrecke befindet.

Für Garz ist die Nutzung der Badestelle im Wehrarm Garz mit der entsprechenden Zuwegung freizustellen. Die freigestellte ortsseitige Uferzone, die als Liegeplatz für Boote dient, ist vom Warnauer Vorfluter bis zum Schöpfwerk Garz zu verlängern. Zudem muss die Schiffbarkeit vom Garzer Hafen über den Nebenarm Garz bis zur Mündung in die Havel gewährleistet werden, damit die touristische Nutzung des Hafens weiterhin möglich ist.

Für Warnau wird die Schiffbarkeit des nördlichen Teils des Altarmes der Warnauer Havel bis zur Einmündung in die Havel gefordert, da sich dort Bootsliegeplätze befinden. Die Nutzung der Badestelle am Altarm ist mit der entsprechenden Zuwegung freizustellen und für den Wassertourismus die Befahrbarkeit des Warnauer Vorfluters zu gewährleisten.

Der Erhalt der Schiffbarkeit des Altarmes Kuhlhausen ist die Forderung dieser Ortschaft. Zudem sollen auch künftig Kleinboote auf der „Breiten Dünau“ fahren dürfen. Jederitz fordert, dass die ganzjährige Befahrung mit motorisierten Booten auf dem Hauptlauf des Trübengrabens an der Brücke bei Jederitz bis zur Mündung in die Havel weiterhin möglich ist, weil der Nebenarm als Anlege- und Liegeplatz für Sportboote und Angelkähne genutzt wird. Damit auch künftig Badestelle, Boots- und Schiffsanleger sowie die Veranstaltungsfläche genutzt werden können, steht für Nitzow das uneingeschränkte Nutzungsrecht für den Uferbereich an der Havel von Kilometer 151,3 bis 152,6 in der Stellungnahme.

Zum möglichen Befahren der Schutzgebiete und -zonen auf nur dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen verweist die Hansestadt darauf, dass Stellflächen etwa für Fischereibefugte und Touristen auszuweisen und festzulegen sind. Zudem erschließe sich aus dem Verordnungsentwurf nicht, wie die Angelfischerei vom Ufer aus ausgeübt werden kann, wenn es verboten ist, „die Wege zu verlassen“.

Nicht zu akzeptieren seien das vorgesehene Verbot, Altarme der Havel mit muskel - und motorbetriebenen Booten zu befahren, und das Angelverbot von Anfang März bis Ende Juni. Beides hätte gravierende und damit unvertretbare Negativauswirkungen auf die touristische Entwicklung der Hansestadt.

Die Stadt fordert außerdem, dass überschwemmte und vereiste Havel- und Elbwiesen in den Wintermonaten zum Beispiel zum Schlittschuhlauf und Eishockey genutzt werden können. Abgelehnt wird durch die Stadt eine festgelegte Teilnehmerzahl von 25 bei Veranstaltungen im Schutzgebiet. Bezug nimmt die Stadt auch auf das Befliegen mit Luftfahrzeugen und die dabei geforderte Mindestflughöhe von 600 Metern in Vogelschutzgebieten. Das hätte zur Folge, dass die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft künftig nicht mehr möglich wäre.

Eine weitere Forderung betrifft den Pferdemarkt, dessen Flächen im Schutzgebiet liegen. „Hier muss eine dauerhafte Regelung im Vorfeld der Verabschiedung dieser Verordnung getroffen werden.“ Dem Stadtrat liegt die Stellungnahme am kommenden Donnerstag zur Beschlussfassung vor. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr im Rathaus.