Kunrau Doppeltes Geheimnis
Mit einer Videokamera überwacht die Stadt das Gelände des Kunrauer Schlossvorplatzes. Offen ist, ob das wirklich so ist.
Kunrau l „Ein Schild mit dem Hinweis, dass das Gelände auch wirklich mit einer Videokamera überwacht wird, macht nur Sinn, wenn es auch Datenaufnahmen gibt“, sagte Albert Cohaus, stellvertretender Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Videoüberwachung am Kunrauer Schlossvorplatz.
Ende Januar hatte die Klötzer Stadtverwaltung nach der dritten Zerstörung der Umrandung des Kunrauer Schlossvorplatzes das Anbringen einer Videokamera angekündigt. Damals sagte die städtische Ordnungsamtsmitarbeiterin Kerstin Trittel, dass innerhalb von vier Wochen die Videoüberwachung angebaut wird, um die Täter zu ermitteln und das Geschehen auf dem Gelände, das die Stadt Klötze vor geraumer Zeit gekauft hat, zu überwachen. Doch ob die Videoanlage wirklich schon installiert ist, dazu gab es von Einheitsgemeinde-Bürgermeister Uwe Bartels keine konkrete Antwort. „Aus sicherheitstechnischen Gründen möchte ich dazu nichts sagen“, ließ das Stadtoberhaupt auf Anfrage der Volksstimme ausrichten. Auch Nachfragen beim Kunrauer Ortsbürgermeister Uwe Bock blieben unbeantwortet.
Seit Ende Februar steht zumindest ein Hinweisschild an einem Poller, der eine Auffahrt auf den Schlossplatz ermöglicht. Darauf ist zu lesen: „Privatgrundstück – Für Unbefugte ist das Befahren verboten. Das Grundstück ist Videoüberwacht. Es kann zur Anzeige führen.“
Trotz zahlreicher Befragungen bei Anwohnern des Schlossvorplatzes hat kein Kunrauer eine Videoanlage bislang entdeckt. Einige Anwohner befürchten, dass das Schild ohne eine Videoanlage aufgestellt worden ist, damit die Täter der bisherigen Beschädigungen aus den zurückliegenden Monaten schon durch das Hinweisschild abgeschreckt werden.
Doch nicht nur die Umzäunung aus Ketten und massiven Pollern wurde in der Vergangenheit beschädigt. Auf dem gesperrten Platz wurden auch immer wieder Autos und andere Fahrzeuge abgestellt, aber auch Heu sowie andere Materialien gelagert.
Wie Albert Cohaus auf Nachfrage sagte, ist im Datenschutzgesetz des Landes allerdings nicht geregelt, dass ein Schild bei einer Datenüberwachung auch zwingend vorhanden sein muss. Damit bleibt es weiter das Geheimnis der Klötzer Stadtverwaltung, ob es vor dem Schloss auch wirklich eine Videoanlage gibt.