Hobby Sammler sind froh

Sammler Rüdiger Fricke aus Jahrstedt ist froh. Die Änderungen im neuen Kulturschutzgesetz sind nicht gravierend.

Von Markus Schulze 18.11.2016, 02:00

Jahrstedt l Hobby-Paläontologe Rüdiger Fricke aus Jahrstedt hatte es geahnt. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das neue Kulturschutzgesetz beschlossen. Bereits am 23. Juni gab der Bundestag vor leeren Rängen sein Okay, Anfang Juli votierte dann auch der Bundesrat dafür. Die Novelle war unter Sammlern umstritten – und ist es in Teilen immer noch, bilanziert Fricke im Gespräch mit der Volksstimme. Allerdings ist es dann doch nicht so schlimm gekommen wie befürchtet.

Fricke führt dies vor allem auf den enormen Protest zurück, den Sammler wie er entfachten. Nachdem Gespräche mit Politikern zunächst erfolglos geblieben waren, gab es unter dem Motto „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ eine Petition. Dieser schlossen sich mehr als 40 000 Menschen an (Volksstimme berichtete). Unter diesem Druck, so meint Fricke, geriet die Politik etwas in die Defensive und band die Sammler wenigstens in die Pläne zum Kulturschutzgesetz ein. Diverse Hinweise wurden aufgegriffen. Und gegenüber den ersten Entwürfen gab es tatsächlich einige Änderungen.

Beispielsweise, so informiert Fricke, wurde erreicht, dass der Handel und Tausch von Objekten bis zu einem Wert von 2500 Euro weiterhin möglich ist. Allerdings, und das stößt in der Szene weiter auf Kritik, gelten für private Sammler gewisse Sorgfaltspflichten. So dürfen keine Stücke in den Verkehr gebracht werden, die „illegal“ ausgegraben wurden. Das ist dann der Fall, wenn vom Eigentümer des betreffenden Grundstückes keine schriftliche Genehmigung für das Graben vorliegt. Zwar wird die Suche in der Regel toleriert, ein schriftliches Einverständnis, das nötig wäre, gibt es aus Haftungsgründen jedoch meist nicht. Dementsprechend kann der legale Erwerb des Stückes bei einer möglichen Weitergabe (Verkaufen, Tauschen, Verschenken) auch nicht problemlos nachgewiesen werden.

Zudem sollte im Gesetz eigentlich verankert werden, dass für jedes Stück, das nach Deutschland eingeführt wird, unaufgefordert die Ausfuhrgenehmigung beim Zoll vorzulegen ist. Auch hier wurde das Veto der Sammler berücksichtigt. Demnach sind diese Unterlagen nur noch dann vorzuzeigen, wenn es sich bei den Fossilien, Mineralien oder Gesteinen um Objekte handelt, die in den Herkunftsstaaten als „nationales Kulturgut“ eingestuft sind. In diesen Fällen ist beim Import aber ohnehin Vorsicht geboten, wie die sogenannte Fossilien-Community um Rüdiger Fricke einschätzt.

Die Sammler freuen sich darüber, einiges erreicht zu haben. Dennoch bleibt das Kulturschutzgesetz für sie in vielen Bereichen schwammig. Folglich lassen sich daraus kaum Handlungsempfehlungen für die Zukunft ableiten. Die Fossilien-Community rät ihren Anhängern, bei Einkäufen auf Nummer sicher zu gehen und auf eine gute Dokumentation seitens des Verkäufers zu achten. Doch nur die wenigsten haben Unterlagen für ihre Stücke. Somit beißt sich die Katze sozusagen in den Schwanz. Und das einzige, was das Kulturschutzgesetz, das für Klarheit sorgen sollte, gebracht hat, ist die Unklarheit, schätzt Fricke ein.

Der Jahrstedter lässt sich von all den weiter bestehenden Unklarheiten aber keineswegs beirren. „Wir Sammler lassen uns das Sammeln nicht nehmen.“ Und genau darüber, so argumentiert er, sollten Politik und Gesellschaft auch froh und dankbar sein, „weil es ohne das private Sammeln keine Forschung gebe“. Im Endeffekt, so bringt es Fricke auf den Punkt, spart das Land also eine Menge Geld.