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Mit Augenmaß Klare Regeln für Wahlplakate

Parteien und Spitzenkandidaten nutzen vor der Wahl gern Plakate. Doch beim Anbringen müssen in Klötze Regeln beachtet werden.

Von Tobias Roitsch 19.09.2017, 03:00

Klötze l Die heiße Phase des Wahlkampfes ist wenige Tage vor der Bundestagswahl längst eingeläutet. In Fernseh-Talkshows präsentieren die prominenten Spitzenkandidaten und andere Vertreter der großen Parteien sich selbst sowie ihre Ideen und Pläne, die sie, sollten sie am kommenden Sonntag gewählt werden, umsetzen wollen. In der Region reisen die Bundestagskandidaten durch die Orte, um auf sich aufmerksam zu machen. Schon seit einiger Zeit hängen zudem Plakate mit den Porträts der Kandidaten an den Laternen. Auch in der Einheitsgemeinde Stadt Klötze lächeln die Politiker den Wählern schon seit Wochen fleißig entgegen.

Das dürfen sie aber nicht ohne vorherige Erlaubnis. Denn für das Anbringen von Plakaten und Werbung gibt es in der Stadt Klötze klare Regeln, festgehalten sind diese in der Sondernutzungssatzung. Sollen im öffentlichen Verkehrsraum Werbung oder Plakate jeglicher Art aufgehängt werden, bedarf dies einer Antragstellung und der „Erteilung einer Erlaubnis“, ist dort unter Punkt zwölf nachzulesen. Eine entsprechende Genehmigung ist ebenfalls nötig, wenn Plakate an den Straßenlaternen im Stadtgebiet angebracht werden sollen.

Insgesamt sechs politische Parteien haben einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Klötzer Ordnungs- und Bauamt gestellt, berichtete Mitarbeiterin Christine Krebs auf Nachfrage der Volksstimme. Neben der CDU wollte auch die Die Linke, die SPD, die FDP, die AfD sowie Bündnis 90/Die Grünen in Klötze mit Plakaten um die Gunst der Wähler werben, zählte Christine Krebs auf. Kosten fallen dafür nicht an.

Mit dem Anbringen der Plakate konnten die Parteien in diesem Jahr übrigens rund sechs Wochen vor der Wahl beginnen, informierte die Verwaltungsmitarbeiterin weiter. Die entsprechenden Vorgaben, die dabei zu beachten sind, erhielten die Antragsteller aufgelistet auf dem Schreiben der Genehmigung.

Auffällig ist, dass sich in dem Schriftstück keine Angabe darüber findet, wie viele Plakate von jeder Partei angebracht werden dürfen. Festgeschrieben ist das nicht. „Wir achten schon darauf, dass nicht zu viele Plakate von einer Partei hängen“, erklärte Christine Krebs dazu. Regelmäßig durchgezählt werde aber nicht. Falls nach Augenschein allerdings der Eindruck entstehe, dass es ein Ungleichgewicht gibt, würde eine Berechnung aufgestellt. Notfalls müssten Plakate dann abgenommen werden.

Geregelt ist allerdings die Größe der Plakate. Solche im Format A 1 finden sich an den Straßenlaternen. Deutlich größer und auffälliger sind hingegen die Werbetafeln mit einer Größe von 2,60 mal 3,60 Metern, die ebenfalls aufgestellt werden dürfen. Vorgesehen sind dafür jedoch nur zwei Standorte in Klötze. Jeweils eine dieser Tafeln darf pro Partei an der Kreuzung von der Gardelegener Straße und dem Breitenfelder Weg sowie an der Kreuzung von der Burg- und der Kirchstraße stehen.

Ganz wichtig zu beachten ist, dass durch die Werbung keine Gefahr für Autofahrer und Fußgänger ausgeht. Sie darf niemanden behindern und auch nicht reflektieren. Laternenmasten und Säulen dürfen durch das Anbringen nicht beschädigt werden. Eventuell auftretende Schäden seien durch die Antragsteller zu beheben, heißt es in der Genehmigung weiter.

Wird gegen die Vorgaben verstoßen, werden die Plakate auf Kosten der Antragsteller durch die Stadt Klötze abgenommen und sichergestellt. Bezahlt werden muss auch, wenn die Werbung nicht rechtzeitig nach der Wahl aus dem Straßenbild verschwindet. In der Genehmigung ist von einer „angemessenen Frist“ die Rede. Überschritten ist diese ungefähr zwei Wochen nach der Wahl, erklärte Christine Krebs. „Dann werden sie ermahnt, das ist aber noch nicht vorgekommen“, wusste sie zu berichten. Egal, wie die Wahl am Sonntag also ausgehen wird: Die Kandidaten werden den Klötzern auch danach noch freundlich zulächeln.