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HasselbachplatzGemeinsame Streifen bis 23 Uhr

Voraussichtlich ab dem 18. August wird es am Magdeburger Hasselbachplatz gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt geben.

Von Christina Bendigs 08.08.2017, 01:01

Magdeburg l Ordnungsbeigeordneter Holger Platz kündigte gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt am Hasselbachplatz an. Damit reagiert die Stadtverwaltung nun auf die anhaltenden Probleme am Hasselbachplatz. Vor allem an den Wochenenden treffen sich dort zahlreiche junge Leute auf den öffentlichen Sitzgelegenheiten rund um den Platz und sorgen mit Lärmstörung, öffentlichem Urinieren und Vandalismus für Ärger bei Anliegern, die sich über Gegröle und Remmidemmi bis spät in den frühen Morgen beklagen. Immer wieder stand die Magdeburger Stadtverwaltung in der Kritik, weil sie zu wenig Präsenz gezeigt habe.

Nun soll es ab dem 18. August Streifendienste von Polizei und Ordnungsamt geben. Die Streifendienste sollen allerdings nicht rund um die Uhr, sondern bis 23 Uhr und vorrangig an den Wochenenden stattfinden. Warum die Stadt nicht auch nach 23 Uhr aktiv bleibt, begründete Holger Platz damit, dass von einer übergeordneten Behörde noch kein 24-Stunden-Dienst gefordert worden sei. „Und es gibt auch keine vergleichbare Stadt, wo es einen 24-Stunden-Dienst gibt“, sagt er. Der Präsenzdienst des Ordnungsamtes bis 23 Uhr war vor Jahren eingeführt worden, damals um Spielplätze im Stadtgebiet zu kontrollieren. Am Hasselbachplatz gebe es eine Gemengelage, der Übergang zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sei fließend. Daher sieht er nach 23 Uhr die Polizei in der Pflicht. Und das sei so auch abgestimmt worden, erklärt der Ordnungsbeigeordnete.

Mit der Stadt Halle habe es bereits einen Erfahrungsaustausch gegeben, informiert Ordnungsbeigeordneter Holger Platz. Die Stadtwache Halle gehe bis zu fünfmal pro Woche auf Fußstreife, für maximal vier Stunden und höchstens bis 18  Uhr, berichtet Platz. „Die Stadtwache Halle ist mit der von uns vorgeschlagenen Stadtwache Magdeburg nicht vergleichbar“, sagt Platz weiter. In Magdeburg solle insbesondere an den Wochenenden bis 2  oder 3 Uhr morgens an problematischen Plätzen mit alkoholisierten Personengruppen Präsenz gezeigt werden und in einer ganzheitlichen Zusammenarbeit (mit der Polizei) Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgesetzt und Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Holger Platz: „Dafür sind unbewaffnete Politessen und polizeiliche Regionalbereichsbeamte nicht geeignet.“

Von der Stadt Halle gab es auf Volksstimme-Nachfrage noch keine Antwort.

Zum Aufbau der Stadtwache habe das Ordnungsamt bereits im Mai und damit vor den Hassel-Krawallen in der Nacht zum 24. Juni zusätzlich 15 Stellen für den Haushalt 2018 angemeldet, die Oberbürgermeister Lutz Trümper, vorbehaltlich der Stadtratsentscheidung, bewilligt habe. Dann könne es im Prinzip auch mit der Stadtwache losgehen. Die Polizei soll aber mit dabei sein.

Zudem findet Platz es nicht nachvollziehbar, wenn behauptet werde, die Stadt lehne Doppelstreifen ab. Wie er berichtet, habe das Ordnungsamt im Januar 2017 gemeinsam mit Regionalbereichsbeamten an zwei Wochenenden bis 1.30  Uhr Fußstreifen am Hasselbachplatz durchgeführt. Nach der Auswertung sei allerdings festgestellt worden, dass sich diese Zusammenarbeit für die bevorstehenden Sommermonate nicht bewähren würde, so Platz weiter, und sich daher die Polizei auf den Hasselbachplatz konzentrieren wollte, während das Ordnungsamt im übrigen Stadtgebiet Präsenzdienste bis 23  Uhr übernehmen wollte, um die Polizei zu entlasten.

Ab dem 1. April 2017 sei der Hasselbachplatz bis 22.30  Uhr insgesamt 16-mal vom Ordnungsamt angefahren worden. Doch es seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

Holger Platz kritisiert: „Seit mehr als zehn Jahren weist die Landeshauptstadt Magdeburg die Landesverwaltung regelmäßig und eindringlich darauf hin, dass die Standards der kommunalen Vollzugsbeamten im Hinblick auf Ausbildung, Befugnisse und Ausrüstung den aktuellen Erfordernissen angepasst werden müssen.“ Das Innenministerium schätzt die Kompetenzen und Befugnisse jedoch als ausreichend ein.