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Beschilderung Badeverbot an Seen in Magdeburg

Nach dem Ende der Badesaison hat die Stadt Magdeburg Badeverbotsschilder am Neustädter und Barleber See aufgestellt.

Von Karolin Aertel 21.10.2020, 01:01
Nach Ablauf der Badesaison werden an den Seen die Verbotsschilder wieder aufgestellt
Nach Ablauf der Badesaison werden an den Seen die Verbotsschilder wieder aufgestellt Foto: dpa

Magdeburg (vs) - Auf die Idee, fernab des Sommers baden zu gehen, kommen gewiss nicht viele Magdeburger. Dennoch verbietet es die Stadt und stellte sowohl am Neustädter See als auch am Barleber See sowie am Salbker See insgesamt 30 Verbotsschilder auf. Grund ist ein Gerichtsurteil. Das Amtsgericht in Treysa (Nordhessen) verurteilte Anfang des Jahres den Neukirchener Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung. Drei Geschwisterkinder waren 2016 in einem Löschteich in Neukirchen ertrunken.

Im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil seien in Deutschland Eigentümer und/oder Betreiber von Seen noch sensibler geworden, erklärt Magdeburgs Stadtsprecher Michael Reif. Der Fachbereich Schule und Sport veranlasste daher, dass zum Ende der diesjährigen Badesaison sowohl am Barleber See als auch am Neustädter See jeweils in dem von der Stadt bewirtschafteten Bereich Badeverbotsschilder aufgestellt wurden.

30 Schilder sorgen für Sicherheit

„Zusätzlich wurden aus Sicherheitsgründen auch Schilder am Salbker See montiert, obwohl es hier kein öffentliches Strandbad gibt! Insgesamt wurden an den drei genannten Seen 30 Schilder zur Sicherheit der Bürger errichtet“, erklärt er weiter. Zu Beginn der Badesaison sollen zumindest in den beiden Strandbädern die Verbotsschilder wieder entfernt und dann erst nach der Saison wieder aufgestellt werden.

Doch nicht nur das Urteil gegen den Neukirchener Bürgermeister veranlasste viele Kommunen, Badestellen zu sperren. Bereits 2017 nahm der Bundesgerichtshof Kommunen in die Verantwortung. Gibt es an einer öffentlichen Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren.

In dem Urteil (III ZR 60/16) heißt es unter anderem: „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht.“ Dies bezog sich vor allem auf Gefahrenquellen wie Badeinseln, Steganlagen, Bojen und Ähnliches. Aber: Die Kommunen müssten nicht rund um die Uhr beaufsichtigen. Fernab der Badesaison sind die öffentlichen Badestellen der Stadt Magdeburg geschlossen. Das Schwimmen ist verboten, wie die Hinweisschilder nun ausdrücklich zeigen.

Einen Zusammenhang zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem tragischen Tod eines zweijährigen Kita-Kindes, das Anfang Oktober im Neustädter See ertrunken ist, gibt es nicht. Die Schilder wurden bereits zum Saisonschluss Ende August aufgestellt.