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BestattungFriedhofspflicht in Sachsen-Anhalt diskutiert

Eine Bestattung auf dem eigenen Grundstück? Bislang ist dies in Magdeburg nicht möglich - noch nicht.

Von Christina Bendigs 22.05.2018, 16:21

Magdeburg l Sollte die Friedhofspflicht in Sachsen-Anhalt und damit auch in Magdeburg abgeschafft werden? Nach einem Volksstimme-Bericht über die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren in Magdeburg wandte sich eine Leserin mit ebendieser Frage an die Magdeburger Volksstimme.

Eine Nachfrage bei der Landeshauptstadt Magdeburg, wie sie zur Frage der Aufhebung der Friedhofspflicht stehe, erbrachte keine klare Antwort. Stattdessen verweist die Stadt an das Land Sachsen-Anhalt. Denn gesetzliche Regelungen zur Bestattung sind Ländersache.

Das Gesetz zur Friedhofspflicht sieht in Sachsen-Anhalt aktuell so aus: Bestattungen sind grundsätzlich nur auf Friedhöfen möglich. Aber ist das noch zeitgemäß? Inzwischen gibt es vermehrt Menschen, die zum Beispiel lieber im eigenen Garten bestattet werden würden beziehungsweise ihre Asche dort verstreut wissen möchten.

Deutschlandweit ist das bislang nur in Bremen möglich, wo die Friedhofspflicht 2015 gelockert wurde und unter bestimmten Voraussetzungen nun auch eine Ausbringung der Totenasche auf privaten Grundstücken möglich ist. Bei durchschnittlich 600 Bestattungen im Jahr würden derzeit etwa 30 bis maximal 50  Verstorbene auf diese Art der Bestattung bestehen, berichtet Pressesprecher Jens Tittmann.

Die Durchsetzung sei ein Kampf mit unzähligen Debatten gewesen. Doch inzwischen hätten sich die Bremer daran gewöhnt und seien „auch ein Stück weit stolz darauf, dass wir den Bürgern diese Möglichkeit der Beisetzung bieten können“, sagt Tittmann weiter.

Ob es in Sachsen-Anhalt ähnliche Bestrebungen geben könnte, ist fraglich. Bisherige Vorstöße wurden abgelehnt. Zumindest habe der Landtag in seiner Sitzung am 2.  Februar 2017 aber den Willen geäußert, im Hinblick auf die Festlegung im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt novellieren zu wollen, erinnert Pressesprecher Andreas Pinkert vom Ministerium für Soziales.

In diesem Zusammenhang habe die Landesregierung den Auftrag erhalten, „die Anforderungen einer interkulturellen Öffnung des Bestattungsgesetzes unter Berücksichtigung der Religionsfreiheit und -vielfalt im Rahmen der Novellierung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren verschiedener Glaubensrichtungen partnerschaftlich zu eruieren“. Über Ergebnisse des Diskurses soll spätestens Ende 2018 in den für das Bestattungsrecht zuständigen Ausschüssen des Landtages informiert werden.

Vertreter einschlägiger Verbände halten sich mit klaren Stellungnahmen zur Aufweichung der Friedhofspflicht zurück. Auf Nachfrage erhielt die Volksstimme lediglich unterschiedliche Positionspapiere. Danach mahnen die Verbände zu einer Beibehaltung der Friedhofskultur und dem Erhalt von Friedhöfen als Orte der Stille und Trauer.

„Der Friedhof gehört in die Mitte der Gesellschaft und unserer Kultur. Er dient als Ort der Begegnung des Lebens mit dem Tod, verbindet Generationen miteinander und ermöglicht einen Dialog über unterschiedliche religiöse, kulturelle und weltanschauliche Ausrichtungen“, heißt es zum Beispiel im Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.

Auch der Verband der Friedhofsverwalter tritt für den Erhalt der Friedhofspflicht für Urnen beziehungsweise Aschekapseln ein. Als Argument nennt er neben vielen anderen: „Eine Aufhebung des Friedhofszwangs, mit dem Argument hoher Bestattungskosten für die Familienangehörigen, unterstützt die Position der Entsorgung von Verstorbenen.“ Eine Beisetzung der Urne an einem beliebigen Ort könne zudem Bestimmungen des Umwelt-, Gewässer- und Bodenschutzes widersprechen.

Ein weiteres Argument, das gleich mehrere Verbände anführen, ist die Zugänglichkeit der letzten Ruhestätte für alle Hinterbliebenen, die auf privaten Grundstücken nicht gegeben sei. Der Landesinnungsmeister der Steinmetze, Frank Schuster, erinnert zudem an die Frage, was mit der Totenasche passiert, wenn ein Grundstück verkauft wird.

In welcher Hinsicht das sachsen-anhaltische Bestattungsgesetz novelliert werden könnte, bleibt abzuwarten. Vorerst bleibt die letzte Ruhe im eigenen Garten verwehrt. Bremens Pressesprecher Tittmann ist überzeugt, dass sich die Tradition in den kommenden Jahrzehnten schleichend ändern wird – ähnlich wie bei Seebestattungen, die früher einzig jenen Menschen vorbehalten waren, die eine enge Verbindung zur See hatten.