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Bieterstreit Bonn entscheidet über Magdeburger Brücke

Im Bieterstreit um die Vergabe der Bauleistungen für die Magdeburger Elbbrücke wurde das Verfahren an das Bundeskartellamt abgetreten.

Von Katja Tessnow 08.03.2018, 18:00

Magdeburg/Halle/Bonn l Der Streit um das Vergabeverfahren zum Brückenbau am Stadtzentrum von Magdeburg beschäftigt inzwischen die Beamten des Bundeskartellamtes in Bonn. Dort hat die Vergabekammer der Bundesregierung ihren Sitz. Und genau dorthin hat die Landesvergabekammer Halle die Angelegenheit bereits in den ersten Februarwochen 2018 abgegeben.

„Nach Prüfung hat sich ergeben, dass wir in der Angelegenheit nicht zuständig sind“, erklärt Denise Vopel, Sprecherin des Landesverwaltungsamtes in Halle, am 7. März überraschend auf die Volksstimme-Frage nach dem Stand des Verfahrens. Weil am Auftrag zum aus Landes- und Bundesmitteln geförderten Bauprojekt auch Bundesbehörden beteiligt seien, müsse der Streit vor der Vergabekammer des Bundes entschieden werden.

Bereits zu Jahresbeginn hatte der Baukonzern Hochtief Beschwerde gegen die vorgesehene Vergabe des Brückenbauauftrages an den Konkurrenten Strabag/Züblin eingelegt und Details des Ausschreibungsverfahrens angegriffen. In begründeten Zweifelsfällen steht es jedem unterlegenen Bieter frei, eine Vergabe aus öffentlicher Hand in einem gerichtsähnlichen Verfahren bei einer der Vergabekammern nachprüfen zu lassen.

Die Vergabe des strittigen Auftrags ist damit auf Eis gelegt. Allerdings herrscht am Magdeburger Brückenbauprojekt – Gesamtumfang 107 Millionen Euro, geplanter Baustart Sommer 2018 – Zeitdruck.

Die Entscheidung in Bonn soll allerdings nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen, kündigt Michael Detering, Sprecher des Bundeskartellamtes, auf Nachfrage an. Sie werde „wahrscheinlich noch in diesem Monat ergehen“.

Diese Information deckt sich mit jenen der Stadtverwaltung Magdeburg. Auch dort rechnet man mit einer Entscheidung der Bundesbehörde noch im März, sagt Rathaussprecher Michael Reif. Etwas beruhigend: Bis Ende Juni haben die Bieterfirmen ihre Bereitschaft erklärt, an ihren bereits im Februar abgelaufenen Geboten festzuhalten; hier droht also zunächst keine Teuerung. Wird die Bonner Entscheidung noch vor Gericht angefochten, ist der Zeitplan am Brückenbau kaum zu halten.