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Einzelhandel Mehr Hürden für verkaufsoffene Sonntage

Nur noch zu besonderen Anlässen dürfen Magdeburgs Läden am Sonntag öffnen. Die Verwaltung erhöhte immens die Hürden dafür.

Von Franziska Ellrich 25.01.2018, 00:01

Magdeburg l Insgesamt 47 zusätzliche Sonntagsöffnungen wurden 2017 den Magdeburger Geschäften, aufgeteilt auf 14 Stadtteile, genehmigt. Diese Zahl wird sich zukünftig „sicherlich deutlich verringern“. Davon geht der Ordnungsbeigeordnete Holger Platz in einer aktuellen Information der Stadtverwaltung Magdeburg aus. Denn: Magdeburg hat seine Regeln für die Öffnungszeiten an Sonntagen enorm verschärft.

Der Auslöser dafür ist eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichtes von Anfang Januar 2018. Das Gericht stoppte geplante Sonntagsöffnungen von Möbelhäusern und Geschäften in den Stadtteilen Reform und Hopfengarten. Das Gericht hatte damit den Anträgen der Gewerkschaft Verdi stattgegeben. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes erklärte: Nur aus besonderen Anlässen dürften Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.

Bereits durch die Veranstaltungen müsste dabei in die „geschützte Sonntagsruhe“ eingegriffen werden, so dass die geöffneten Läden nicht besonders ins Gewicht fallen. Weder das geplante Winter- und Neujahrsfest noch der Aktionstag hätten jedoch – so das Gericht – solchen besonderen Anlass geboten.

Anders als es bisher in der Magdeburger Stadtverwaltung Praxis war, hat das Verwaltungsgericht damit die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung deutlich strenger gefasst. Jahresereignisse wie Advent oder Ostern, genau wie Firmenjubiläen, wurden bisher von der Stadt Magdeburg als „besonderer Anlass“ gewertet. Die Verwaltung stellte moderate Anforderungen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Zukünftig gelten neue Regeln: Voraussetzung für geöffnete Geschäfte an einem Sonntag muss immer eine Veranstaltung oder Feierlichkeit sein, die losgelöst von der Sonntagsöffnung durchgeführt wird. Keinesfalls dürften die geöffneten Läden Voraussetzung für den besonderen Anlass ein. Darüber hinaus müssen jetzt „nachvollziehbare Belege für den zusätzlichen Bedarf einer Ladenöffnung“ geliefert werden.

Nur wenn mit „erheblichen Besucherströmen über das normale Maß hinaus“ zu rechnen ist, gibt es Chancen auf einen bewilligten Antrag. Schätzungen und Prognosen reichen allerdings nicht aus. Sondern es bedarf eines konkreten Zählsystems.

Damit nicht genug: Zum Beispiel durch eine Besucherbefragung muss vom Antragssteller ermittelt werden, wie viele Besucher wegen des Anlasses und wie viele wegen der Sonntagsöffnung vor Ort sind. Es reicht auch nicht, dass eine Veranstaltung sich nur auf ein bestimmtes Gebäude oder Einkaufscenter bezieht. Sondern: Größere Teile des betroffenen Stadtgebietes müssen involviert sein.

Arno Frommhagen, Sprecher der Interessengemeinschaft Innenstadt, sieht für die Sonntagsöffnungen im Stadtzentrum trotz der neuen Regelungen vorerst keine Probleme. Denn: Die Geschäfte würden auch bisher nur öffnen, wenn Aktivitäten in der gesamten Innenstadt von Magdeburg stattfinden. Hinzu kämen die ausreichend belegbaren Besucherzahlen, zum Beispiel während des Weihnachtsmarktes. Was die Argumenation der Arbeitnehmerrechte betrifft: Vier offene Sonntage pro Jahr seien Arno Frommhagen zufolge für die Mitarbeiter in den Geschäften zumutbar.

Auch Margaret Stange-Gläsener, IG Innenstadt-Mitglied und Managerin des Allee Centers, wünscht sich, dass die vier offenen Sonntage erhalten bleiben können. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Konkurrenz des Onlinehandels. Für den stationären Handel sei es schwer, mit der ständigen Verfügbarkeit – 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche – mitzuhalten.