Erntezeit Naschobst für alle

Überall in Magdeburg verteilt gibt es öffentliche Bäume und Sträucher. Doch Achtung: Wer dort ernten will, muss ein paar Regeln beachten.

Von Anja Guse 15.08.2017, 01:01

Magdeburg l Es klingt verlockend: Bei einem Streifzug durch die Stadt entdecken Spaziergänger Streuobstwiesen. Die Bäume hängen voll reifer Äpfel. Schnell pflücken sie sich ein paar ab und nehmen sie mit nach Hause. Doch ist das in Magdeburg überhaupt erlaubt?

Ja, aber nur zum Teil. Denn in Magdeburg gibt es einige öffentliche Streuobstwiesen, auf denen Obst gesammelt werden darf, aber auch wilde Bäume und Sträucher. Wo sich diese befinden und in welchem Rahmen das Sammeln von Obst und Kräutern erlaubt ist, zeigt dieser Überblick:

Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe bewirtschaftet in Magdeburg zwölf Streuobstwiesen, elf davon sind öffentlich. Hier wachsen auf mehr 102.000 Quadratmetern beispielsweise Äpfel, Birnen, Süßkirschen, Sauerkirschen und Pflaumen.

Die Erträge dieser kommunalen Obstbäume werden von der Stadt nicht gewerblich genutzt. Deshalb werden die Bäume auch nicht abgeerntet. Das ist gut für die Bürger. Denn damit dürfen sie sich an dem Obst laben. Allerdings nicht grenzenlos.

Stadtsprecher Michael Reif erklärt: „Grundsätzlich wird das Sammeln des reifen Obstes toleriert. Voraussetzung ist jedoch, dass dabei an Bäumen oder Flächen kein Schaden entsteht.“

Sobald es sich jedoch nicht mehr nur um das einfache Sammeln des reifen Obstes, sondern um eine Ernte von Bäumen handelt, muss in jedem Fall das Einverständnis der Landeshauptstadt eingeholt werden.

Bedeutet im Klartext: Eine Handvoll Obst darf vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden. Größere Mengen sollten nicht gesammelt werden bzw. muss dafür um Ernte-Erlaubnis gebeten werden.

Außerdem müsse bei einer Ernte schriftlich versichert werden, dass das Obst ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken dient, so Reif. Eine Ernte-Genehmigung kann direkt beim Eigenbetrieb der Stadt beantragt werden (Telefon 0391/736 83).

Die Streuobstwiesen befinden sich laut Reif unter anderem:

  • in Fermersleben (Hoheuferstraße),
  • im Hopfengarten (Grünzug Carnotstraße),
  • in Ottersleben (Thauberg, Am Costerberg und Zum Wiesgen),
  • in der Berliner Chaussee (Schwarzkopfweg/Gübser Damm - Fußweg),
  • Großer Silberberg (Silberbergweg/Große Sülze/Holzweg),
  • in Randau/Calenberge (Greifenwerder) und
  • in Pechau (Am Brückbusch).

Zudem gibt es vereinzelt Obstbaumalleen, wie an der Wanzleber Chaussee und in der Straße Greifenwerder.

In der Lutherstraße hat die Katholische Erwachsenenbildung 2006 die Pflege einer städtischen Streuobstwiese übernommen. Hier wachsen unter anderem mehr als 30 Apfelsorten (zum Beispiel Alkmene, Gravensteiner, James Grieve, Kaiser Wilhelm), die es an verschiedenen Tagen zu entdecken gilt, berichtet Projektleiterin Susanne Pummerer. Die Streuobstwiese ist nicht öffentlich, doch Teilnehmer der Projekte dürfen sich Äpfel und Birnen für den Eigenverzehr ernten. Ein solcher Projekttag findet beispielsweise am 22. und 29. August statt, wenn gemeinsam geerntet und unter anderem Falläpfel mit der mobilen Saftpresse verarbeitet werden.

Weitere Infos dazu im Internet unter: www.streuobstwiesen-keb-md.webnode.com.

Auf dem öffentlich zugänglichen Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Zugang über den Parkplatz an der Herrenkrugstraße, wachsen auf einer Streuobstwiese unter anderem alte Apfelsorten und Birnen. Diese dürfen – ausschließlich – für den privaten Gebrauch gepflückt werden, bestätigt Hochschulsprecher Norbert Doktor.

Im Internet gibt es unter www.mundraub.org eine Plattform, auf der frei zugängliche Obstbäume, Sträucher, Nüsse und Kräuter vermerkt sind. Jeder Bürger, aber auch die Kommune selbst, kann hier die Standorte öffentlich zugänglicher Bäume und Sträucher vermerken. Ziel sei es, „Menschen mit Obstbäumen zu verbinden“. Für Magdeburg gibt es mehrere Einträge. Die Organisatoren der Plattform bitten zwar darum, dass bei jedem Standort – bevor er eingetragen wird – geprüft wird, ob keine Eigentumsrechte verletzt werden. Eine garantierte Pflückerlaubnis ist dies jedoch nicht.

Wie ist das eigentlich – die Bäume hängen voller Obst, die Beeren am Strauch leuchten schon von weitem, ein Zweig hängt über einen Gartenzaun – darf man hier als Spaziergänger oder Gartennachbar einfach zugreifen?

Nein. Denn das wäre Diebstahl. Früher nannte man das Mundraub. Heute fällt das unerlaubte Ernten von Obst und Gemüse unter Diebstahl nach Paragraf 242 StGB. Allerdings gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Erst wenn der Eigentümer einen Antrag stellt, wird der Diebstahl strafrechtlich verfolgt.

Doch um sich den Ärger mit dem Nachbarn zu sparen, gilt: Erst fragen, dann ernten.

Anders ist es bei Früchten, die schon außerhalb des Grundstücks abgefallen sind. Diese dürfen aufgesammelt werden.

Und noch eine Ausnahme gibt es: Pilze, Kräuter und Beeren dürfen im Wald in kleinen Mengen für den Eigenverbrauch gesammelt werden. Hier muss niemand vorher um Erlaubnis gebeten werden. Das Gleiche gilt für Obst wilder Bäume.