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Finanzen Magdeburger Brückenbau sorgt für Kritik

Die Erweiterung der Strombrücke in Magdeburg wird 119 Millionen Euro kosten. OB Trümper sieht den Grund für die hohen Kosten beim Land.

Von Martin Rieß 05.11.2018, 16:39

Magdeburg l Der Auftrag für den Ingenieurbau an der Strombrückenerweiterung in Magdeburg ist noch nicht einmal vergeben – und schon steigen die Preise. Inzwischen ist von 119 Millionen Euro die Rede, nachdem zu Beginn des Vorhabens eine Summe von 60 Millionen Euro genannt wurde. Die letzte Steigerung umfasst zwölf Millionen Euro.

Während der Sitzung des Magdeburger Stadtrats waren die Preissteigerungen ein Thema. Oberbürgermeister Lutz Trümper machte keinen Hehl daraus, dass er mit dieser Entwicklung nicht zufrieden ist und dass er die Schuld nicht bei der Stadt Magdeburg sieht. Als Hauptgründe für die Verteuerung nennt er zum einen die Kosten für den Bodenaushub, zum anderen die Kosten für Untersuchung des Geländes auf Fundmunition.

In Sachen Bodenaushub sagte Lutz Trümper: „Was da rausgenommen wird, ist jetzt Sondermüll.“ Grund sind die geltenden Gesetze – und so recht nachvollziehen möchte der Oberbürgermeister diese Regelungen nicht, da auch immer wieder die Rede davon ist, die Alte Elbe zum Baden freizugeben.

Baubeigeordneter Dieter Scheidemann erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass früher der Boden anders eingesetzt werden konnte. „Diese Möglichkeit ist uns genommen worden“, sagte er weiter. „Wiederverwendung, was das Gesetz fordert, ist oft nicht mehr möglich“, so der Dezernent.

Besonders schwierig gestaltet sich die Entsorgung des Aushubs, da es in Sachsen-Anhalt keine Deponiekapazitäten mehr gibt. Die Schuld sieht Lutz Trümper vor allem in der Landespolitik, namentlich in der bündnisgrünen Umweltministerin Claudia Dahlbert. Bei deren christdemokratischem Vorgänger Hermann Onko Aei­kens habe es Planungen für Deponien gegeben, die aber mit dem Machtwechsel kassiert worden seien.

Rückendeckung bekam er vom SPD-Stadtrat Falko Grube: „Es gab eine Debatte im Landtag dazu. Die Ministerin hat aber die Einsicht verweigert, dass Deponie­kapazitäten fehlen.“ Es stehe die Frage im Raum, was die Mitglieder der bündnisgrünen Ratsfraktion tun können, um ein Umdenken in der Landespolitik zu erreichen, so Grube.

SPD-Fraktionschef Jens Rösler erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass auch anderer Aushub aus der Elbe Schwierigkeiten bereiten dürfte. Im Blick hat er damit beispielsweise Arbeiten für den Hochwasserschutz.

Da es keine Deponiekapzitäten in Sachsen-Anhalt gibt, muss das Material in andere Länder gebracht werden. Und das, so Dieter Scheidemann, sei immens teuer.

Beim zweiten entscheidenden Punkt zum Thema Kostensteigerung geht es um die Suche nach Blindgängern und Munitionsresten. Eine systematische Suche ist bei Bauvorhaben Pflicht in Gebieten, die beispielsweise wie das Gelände an der Alten Elbe Ziel von Bombenangriffen waren. Und normalerweise übernimmt das Land Sachsen-Anhalt diese Aufgaben.

Da laut Oberbürgermeister Trümper von dort das Signal kam, dass keine Kapazitäten vorhanden seien, musste die Stadt Magdeburg sich selbst eine Firma suchen. Die Alternative wäre gewesen, möglicherweise Jahre darauf zu warten, dass die Bombensuche wie vorgesehen stattfinden kann.

CDU-Stadtrat Michael Hoffmann forderte in diesem Zusammenhang, zu prüfen, ob das Land nicht wenigstens diese Kosten in Millionenhöhe übernehmen könne. Laut Trümper sei eine rechtliche Prüfung des Themas durchaus möglich.

Unabhängig von Fragen zu den aktuell im Stadtrat diskutierten Mehrkosten sieht der bündnisgrüne Ratsherr Alfred Westpfahl einen anderen Punkt, an dem etwas geschehen muss: „Was können wir dagegen tun, dass die Entscheidung zur Vergabe nicht kommt?“, so seine Frage mit dem Blick auf das seit Monaten ausstehende Urteil zur Vergabe des Ingenieurbaus in Magdeburg.

Hintergrund ist der Umstand, dass ein unterlegener Anbieter bei der Bewerbung um die entsprechenden Arbeiten gegen die Entscheidung geklagt hat – und seitdem kommen die Arbeiten für dieses Aufgabenfeld beim Brückenbau nicht mehr voran.

Eine befriedigende Antwort zum Verfahren gibt es bislang nicht. Zuletzt war die Rede davon, dass der Anhörungstermin im Oberlandesgericht Düsseldorf erst im Februar 2019 stattfinden werde.