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BieterstreitBaustart an Strombrücke Magdeburg geplatzt

Der Baustart der Strombrückenverlängerung in Magdeburg wird sich weiter verschieben. Grund dafür ist die Verlegung eines Gerichtstermins.

Von Peter Ließmann 22.09.2018, 01:01

Magdeburg l Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper ist nicht nur sauer, „ich ärgere mich maßlos darüber“, sagt er im Volksstimme-Gespräch. Vom Oberlandesgericht Düsseldorf habe er eine Mitteilung bekommen, dass der Anhörungstermin zur Vergabe der Brückenbauarbeiten vom 10. Oktober 2018 auf Februar 2019 verschoben wurde.

Begründung des Gerichts: aus „senatsinternen Gründen“. Rechtsmittel dagegen könne die Stadt Magdeburg nicht einlegen. Ein Gericht könne frei über seine Terminlegung entscheiden. „Diese Entscheidung wirft uns im Zeitplan noch weiter zurück“, zürnt das Stadtoberhaupt.

Eigentlich sollte der Bau der Strombrückenverlängerung schon im Sommer 2018 beginnen. Der Rechtsstreit vor dem Düsseldorfer Gericht hat den Zeitplan allerdings komplett durcheinander gebracht.

Und darum geht es: Im Dezember 2017 hat die Stadt Magdeburg die Bauarbeiten für die Brückenverlängerung an die Bietergemeinschaft Züblin/Strabag per Stadtratsbeschluss vergeben. Investitionsvolumen: 85,9 Millionen Euro. Dagegen hat der im Bieterverfahren unterlegene Baukonzern Hochtief — er wollte für das Projekt 93 Millionen Euro haben — vor der Bundesvergabekammer sein Veto eingelegt.

Hochtief begründete seinen Einspruch damit, dass Züblin/Strabag keine Referenzen darüber vorgelegt habe, dass sie in der Lage seien, die Brückenverlängerung auch bauen zu können. Die Bundesvergabekammer, die zum Bundeskartellamt gehört, untersagte daraufhin der Stadt Magdeburg, den Zuschlag an Züblin/Strabag zu vergeben.

Das wiederum ließ sich Züblin/Strabag nicht gefallen und klagte gegen die Entscheidung der Bundesvergabekammer. Am besagten 10. Oktober sollte ein Anhörungstermin in dieser Sache beim zuständigen Düsseldorfer Gericht stattfinden, bei dem auch die Stadt Magdeburg ihre Sicht auf die Dinge darlegen sollte.

Die entsprechenden Stellungnahmen der Stadt sind längst beim Gericht eingereicht. „Wir haben unseren Part erledigt und haben gedacht, dass wir nach dem 10. Oktober ein Urteil bekommen, mit dem wir arbeiten können“, sagt Lutz Trümper. Daraus wird nichts. „Es wird mit Sicherheit wieder so viel Zeit vergehen, dass der kommende Sommer vorbei ist und wir nicht anfangen können, zu bauen.“ Wann genau die Baumaschinen anrücken können, ist offen.

Und Trümper rechnet durchaus damit, dass sich die Kosten für das Projekt erneut erhöhen könnten. „Es wird Verhandlungssache sein, ob die Bietergemeinschaft ihr Angebot zu den vereinbarten Konditionen aufrecht erhält oder an einigen Stellen neue Preise veranschlagt“, befürchtet der OB.

Und da der Ausgang des Gerichtsverfahrens offen ist, besteht auch die Möglichkeit, dass die Bietergemeinschaft Züblin/Strabag vor Gericht den Kürzeren zieht. Dann wäre der Hochtief-Baukonzert bei der Strombrückenverlängerung am Zug. Allerdings müsste die Vergabe erneut den Weg durch den Stadtrat nehmen — was Zeit kostet.

Eine Nachfrage der Volksstimme beim Düsseldorfer Oberlandesgericht zu den Gründen der Terminverschiebung blieb am Freitag unbeantwortet.