Kosten Friedhöfe: Stadt hebt die Gebühren an
Im Durchschnitt zwischen 8,6 (Grabstätte) und 17 Prozent (Bestattung) steigen die Friedhofsgebühren in Magdeburg.
Magdeburg l Das einstimmige Ratsvotum in der Vorwoche kennzeichnet die Einsicht in die Notwendigkeit. Einzig der Grüne Alfred Westphal bekundete vor dem Beschluss zur durchaus merklichen Erhöhung der Friedhofsgebühren sein Unbehagen und enthielt sich schließlich als einziger Rat der Stimme. Der ganze große Ratsrest – schon im Betriebsausschuss Stadtgarten und Friedhöfe fand die Gebührenerhebung einstimmig Zustimmung – folgte der Argumentation des Finanzbeigeordneten Klaus Zimmermann (CDU). „Wir sind zur hundertprozentigen Kostendeckung verpflichtet und haben unsere Kalkulation alle drei Jahre zu überprüfen. Würde der Betrieb Überschüsse erwirtschaften, müssten wir diese zurückgeben und in die neue Kalkulation einarbeiten. Aber das ist nicht geschehen.“
Heißt: Der für die Friedhöfe zuständige Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe kommt nicht mehr hin mit den alten Gebühren und sieht sich zur Anhebung gezwungen. Dessen Leiterin Simone Andruscheck begründet den Schritt mit Tariferhöhungen 2013 und (voraussichtlich) 2018 für die eigenen Beschäftigten. Außerdem greife der Betrieb auch auf private Dienstleister zurück, die mit Blick auf den Mindestlohn die Preise angezogen hätten.
Zuletzt 2012 stiegen die Friedhofsgebühren in Magdeburg. Die neue Gebührensatzung soll bis 2018 Bestand haben. Aktuell kostet die Friedhofsbewirtschaftung bei durchschnittlich 1650 Bestattungen pro Jahr rund zwei Millionen Euro; Tendenz steigend. Die Kosten werden vollständig auf jene umgelegt, die einen Angehörigen zu Grabe tragen müssen. Durchschnittlich 92 Prozent wählten in den vergangenen fünf Jahren Einäscherung statt Erdbestattung. Auch der Trend zur anonymen Beisetzung der Urne in einer Gemeinschaftsanlage hält an (rund 410 pro Jahr). Die Gebühr für die Bestattung einer Urne in einer solchen Anlage steigt von 233 auf 254 Euro. Inklusive Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre summieren sich die Kosten auf rund 1100 Euro; hinzu kommt die Einäscherungsgebühr (151 Euro). Für eine Erdbestattung fallen deutlich höhere Gebühren an.
Die neuen Gebühren treten unmittelbar nach Veröffentlichung der neuen Satzung in Kraft.