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Gebühren Reinigung Magdeburger Straßen wird teurer

Um rund drei Prozent wird die Straßenreinigung in Magdeburg ab 2018 teurer. Einige müssen noch mehr zahlen.

Von Martin Rieß 13.11.2017, 09:00

Magdeburg l Zum 1. Januar steigen in Magdeburg die Gebühren für die Straßenreinigung. Einem Vorschlag aus der Verwaltung ist der Stadtrat auf seiner Novembersitzung einstimmig bei drei Enthaltungen gefolgt. In den meisten Reinigungsklassen steigen die Gebühren um etwas mehr als drei Prozent. Bei Straßen, die im Straßenverzeichnis nicht als Durchgangsstraße gekennzeichnet sind, macht das beispielsweise bei einer dreimaligen Reinigung pro Woche eine Steigerung von 1,32 Euro auf 1,36 Euro pro Meter an der Front des jeweiligen Grundstücks und pro Monat aus. Beispielsweise macht das pro Grundstück mit 20 Metern an der Straße pro Monat 80 Cent.

Höher fällt der städtische Anteil an den Kosten für die Reinigung von Durchgangsstraßen aus. Doch auch hier steigen die Kosten. Der Anteil der Anlieger steigt bei einer dreimaligen Reinigung pro Woche von 88 auf 91 Cent pro Monat.

Für einige Anlieger an Durchgangsstraßen fällt der Kostenanstieg deutlich teurer aus. Betroffen sind die Reinigungsklassen IID, IIID und IVD. In der Klasse IID, zu der beispielsweise die Albert-Vater-Straße und die Halberstädter Straße zählen. Hier werden statt 88 Cent 1,13 Euro pro Frontmeter und Monat fällig. In der Klasse IIID, zu der unter anderem die Walther-Rathenau-Straße und die Große Diesdorfer Straße zählen, müssen die Anlieger statt 44 künftig 68 Cent pro Monat und Frontmeter zahlen. In der Klasse IVD, zu der u. a. die Gustav-Ricker-Straße und der Kirschweg zählen, berechnet die Stadt künftig monatlich 35 statt bislang 22 Cent pro Frontmeter.

Welche der Straßen zu welcher Reinigungsklasse gehören sowie alle Gebühren, sind in der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Magdeburg verzeichnet. Weitere Informationen einschließlich der Satzung gibt es auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebs im Internet.

Die Kosten für die Straßenreinigung können von den Eigentümern von Gebäuden an die Mieter weitergegeben werden.