Rundfunkbeitrag Mahnung trotz Einzugsermächtigung: Magdeburger soll 754,78 Euro an GEZ nachzahlen
Regelmäßig den Rundfunkbeitrag zahlen und trotzdem eine Mahnung im hohen dreistelligen Bereich erhalten? So erging es einem Leser in Magdeburg. Die Volksstimme hakte nach.

Magdeburg - Er wohnt seit 20 Jahren unter der gleichen Adresse. „In dieser Zeit hat sich nichts bei mir geändert. Im April dieses Jahres bekam ich dann aber plötzlich Post, dass ich meinen Rundfunkbeitrag zahlen solle“ – und zwar rückwirkend insgesamt 754,78 Euro, schrieb er der Leseranwältin.
Als er das beim Beitragsservice moniert habe, teilte dieser ihm mit, dass jemand anderes mit anderer Adresse unter seiner Beitragsnummer von den Zahlungen profitiere, während ihm selbst nun eine neue Beitragsnummer zugeteilt worden sei.
„Ich habe mehrmals dagegen votiert, Kontoauszüge geschickt, aber die GEZ hat seitdem nicht wieder reagiert“, heißt es weiter in dem Brief.
Er sei völlig ratlos, was er tun könne, da er offensichtlich ja seit Jahren für jemand anderes zahlte und nicht einmal wisse, für wen.
Die Abbuchungen von seinem Konto unter seiner alten Beitragsnummer ließen sich nicht einfach stoppen, und nun solle er auf einer zweiten Beitragsnummer parallel und rückwirkend zahlen. „Kassiert die Gebühreneinzugszentrale nun doppelt von mir, ohne dass ich etwas dagegen tun kann?“
Das klärte sich dann aber sehr schnell, als unsere Redaktion beim Beitragsservice von ARD und ZDF nachhakte. Offenbar hatte es dieser Magdeburger vor etlichen Jahren nach dem Auszug seiner damaligen Ehefrau – auf deren Namen das damalige Teilnehmerkonto für die gemeinsame Wohnung lief – versäumt, seine Einzugsermächtigung für den RF-Beitrag zu löschen und die eigene Wohnung stattdessen auf seinen Namen anzumelden.
Daher hat er in den Folgejahren weiterhin für das Teilnehmer- bzw. Beitragskonto seiner Ex-Frau Rundfunkbeiträge entrichtet, stellte man nun bei der Kölner Zentrale fest.
Da die Frau ihrerseits jedoch von Anfang an für ihre neue Wohnung unter neuer Beitragsnummer Rundfunkbeiträge entrichte, wurde das alte (gemeinsame) Beitragskonto jetzt abgemeldet und die Einzugsermächtigung des Mannes storniert. „Sein Beitragskonto ist damit ausgeglichen, offene Forderungen bestehen aktuell keine“, versicherte ein Sprecher des Beitragsservices.
„Das sind super Neuigkeiten“, reagierte der Leser auf diese Nachricht, ihm falle ein riesiger Stein vom Herzen, schrieb er unserer Redaktion.