Bei Rundfunkbeiträgen im Rückstand Rundfunkbeiträge: Warum Magdeburg vielleicht bald keine GEZ-Schulden mehr eintreibt
Magdeburg übernimmt aktuell noch die Vollstreckung fehlender Rundfunkbeiträge. Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der MDR bald selbst die Gebühren eintreiben soll. Wie das Verfahren der Vollstreckung abläuft und wer keine GEZ zahlen muss.

Magdeburg - Wer den Rundfunkbeitrag in Höhe von jährlich 220,32 Euro nicht zahlt, bekommt früher oder später deswegen einen Brief. Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die – mit einigen Ausnahmen – für jeden Haushalt an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ zu zahlen ist. Wer das in der Landeshauptstadt nicht tut, bekommt ab einem gewissen Punkt nicht etwa Post vom MDR, sondern von der Stadt Magdeburg.
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt lege nämlich fest, dass die Stadt für die „Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge“ derjenigen zuständig ist, die in Magdeburg beitragspflichtig sind, wie Stadtsprecher Michael Reif auf Volksstimme-Nachfrage mitteilt.
Immer mehr Menschen zahlen keine Rundfunkbeiträge
Jährlich gebe es rund 4.500 Menschen in Magdeburg, die mit der Zahlung so weit rückständig sind, dass es zu einer Vollstreckung durch die Stadt kommt. Zum Vergleich: In Deutschland befanden sich Ende 2023 rund 3,96 Millionen der insgesamt 47 Millionen Beitragskonten in einer Mahnstufe oder in der Vollstreckung.
Ein Blick in die Region zeigt, dass in Oschersleben im vergangenen Jahr 360 Personen und in Wanzleben 203 rückständig waren – Tendenz steigend.
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So läuft das Verfahren bei nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen ab
Der Jahresbericht 2023 des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ gibt Aufschluss darüber, in welchen Schritten die rückständigen Haushalte zur Zahlung aufgefordert werden: Im ersten Schritt werden die Betroffenen an die ausstehende Zahlung erinnert.
Rundfunkbeiträge zu hoch? Das sagen die Sachsen-Anhalter
Bleibt diese innerhalb einer bestimmten Frist weiterhin aus, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Das geschieht noch durch den Beitragsservice.
Stadt Magdeburg übernimmt Vollstreckung
Darin sind die offenen Forderungen nebst Säumniszuschlag aufgeführt. Gegen einen Festsetzungsbescheid können Beitragspflichtige Widerspruch einlegen. Ist dieser erfolglos, wird auf die drohende Vollstreckung hingewiesen.
An dieser Stelle kommt die Stadt Magdeburg ins Spiel. Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen können Pfändungen von Lohn, Schmuck oder Kontoguthaben sein. Da die Stadt die Beiträge eintreibt, werden diese im letzten Schritt an den Beitragsservice weitergeleitet.
Gesetzlich ist geregelt, dass die Stadt, da sie die Vollstreckungshilfe leistet, eine Pauschale als Aufwandsentschädigung erhält. In Sachsen-Anhalt seien das 30 Euro. Wie viel Zeit- und Kostenaufwand das Eintreiben der Beiträge für die Stadtverwaltung ist, würde laut der Pressestelle nicht erfasst werden.
Diese Gesetzesänderung soll bei GEZ anstehen
Aktuell steht im Raum, dass der MDR in Sachsen-Anhalt befugt wird, das Geld selbst einzutreiben. Dazu wurde eine Gesetzesänderung angestoßen. Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) hat daher ein Stimmungsbild eingefangen.
„Die meisten Städte und Gemeinden im Land würden diese Änderung begrüßen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen“, erklärt Bernward Küper, Geschäftsführer des SGSA. „Es soll Erleichterung für die Stadtverwaltungen bringen. In Nordrhein-Westfalen ist dieses Konzept bereits erfolgreich.“ Das Meinungsbild aus Sachsen-Anhalt sei so an die Innenministerin weitergegeben worden.
Wer keine GEZ zahlen muss
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger von der Pflicht befreit werden, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Befreit werden können zum Beispiel Empfänger von Bürger- oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Auch Auszubildende und Bafög-Empfänger können unter bestimmten Umständen befreit werden. Einen ermäßigten Beitrag zahlen beispielsweise Menschen mit Seh- und/oder Hörbehinderungen.