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Bei Markteröffnung Gezieltes Auto-Abschleppen in Magdeburg

Während der Eröffnung des neuen Einkaufszentrums in Magdeburg kam es rund um den Markt zu einer scheinbar gezielten Abschleppaktion.

Von Marco Papritz 12.03.2018, 11:59

Magdeburg l Die Eröffnung des neuen Einkaufszentrums in der Brenneckestraße 44 in Sudenburg, in dem sich ein Obi-Baumarkt, eine Filiale des Discounters Norma sowie von Matratzen Concord und das Fitnesscenter „FitX“ befinden, zog am 5. März 2018 ein großes Interesse auf sich. Die Stellflächen auf dem 39.000 Quadratmeter fassenden Areal waren dabei ausgelastet.

Daher wichen Magdeburger und Gäste mit ihren Autos auch auf das Gelände des Netto-Marktes aus, der sich nur wenige Meter entfernt an der Ecke Brenneckestraße/ Blankenburger Straße in Lemsdorf befindet. Ein Fehler, wie sich zeigen sollte. Hier war ein Unternehmen im Einsatz, die Autos abzuschleppen, die nicht parkberechtigt waren.

Zu Recht: Nur Netto-Kunden ist das Parken gestattet, wie Hinweisschildern zu entnehmen ist. „Das war eine gezielte Aktion – sonst ist dort niemand im Einsatz und fischt diejenigen heraus, die nicht bei Netto einkaufen gehen. Man muss uns ganz genau beobachtet haben“, lautete ein Vorwurf am Lesertelefon, der nicht unberechtigt ist. Denn in den Tagen danach stellte sich wieder der Alltag auf dem Parkplatz am Netto-Markt ein – viele der Stellflächen blieben frei.

Man biete für den „schnellen und unkomplizierten Einkauf einen kostenlosen Kunden-Parkservice. Leider kommt es immer wieder vor, dass zum Beispiel in stark frequentierten Innenstadtlagen oder in der Nähe von Bahnhöfen Parkflächen missbräuchlich genutzt werden, wodurch unseren Kunden deutlich weniger Parkplätze zur Verfügung stehen“, hieß es allgemein auf gezielte Volksstimme-Nachfragen vom Unternehmen.

Der Einsatz etwa von einer Parkplatzüberwachung durch externe Dienstleister sei daher nicht immer zu vermeiden. Diese würden in der Regel durch den Vermieter der Immobilie organisiert. Und: „In Einzelfällen arbeiten wir an ausgewählten Standorten zudem mit Dienstleistern zusammen, die Fahrzeuge von Fremdparkern nach Ablauf der zugelassenen Parkdauer umsetzen.“ Dies sei branchenüblich und garantiere den Kunden stets freie Parkplätze.

Allerdings: Laut der beiden einzigen Hinweisschilder auf dem Areal, die in Sichtweite des Haupteingangs der Filiale angebracht sind, muss vor Ort keine Parkuhr in den abgestellten Autos hinterlegt werden. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, wie lange die Fahrzeuge in der Brenneckestraße 93 parken dürfen.

Nachfragen danach bleiben von der Unternehmenskommunikation des Discounters ebenso unbeantwortet wie nach dem Auftraggeber des Abschleppeinsatzes sowie der Art und Weise, wie die unberechtigten Fahrzeuge identifiziert wurden und nach der Anzahl der Autos, die abgeschleppt worden sind. Auch der Fall, dass Kunden ihr Auto bei Netto abgestellt haben, zunächst zur Markteröffnung gingen, um anschließend bei Netto den Einkauf zu erledigen, bleibt unkommentiert.

Laut Jurist Dr. Markus Schäpe vom Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) gilt auf privaten Parkplätzen klassisches Zivilrecht. Grundstückseigentümer beziehungsweise –berechtigte legen fest, unter welchen Bedingungen (wie das Hinterlegen von Parkscheibe/Parkschein und maximale Parkdauer) der Parkplatz genutzt werden kann.

Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) weitgehend der Fall des Abschleppens geklärt. Wird ohne Berechtigung geparkt, liegt eine Besitzstörung vor, „der sich der Grundstückseigentümer/-berechtigte sofort im Rahmen der Selbsthilfe durch Abschleppen erwehren darf“.