Eigenheime Immobilien in Magdeburg: Ehemalige Kleingartenfläche wird neues Wohngebiet
Eine ehemalige Kleingartenfläche am Buchenweg in Magdeburg-Hopfengarten soll künftig mit Eigenheimen bebaut werden.

Magdeburg - Konkret geht es um eine Fläche von 1,45 Hektar zwischen Buchenweg und Lärchenstraße, die als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden soll. Was dazu noch fehlt, ist ein finaler Satzungsbeschluss im Stadtrat zum Bebauungsplan Nummer 430-1 „Buchenweg“.
Am 9. Juni soll der Punkt auf der Tagesordnung stehen, gut fünfeinhalb Jahre nach dem positiven Aufstellungsbeschluss für ein Planverfahren im Dezember 2016 auf Antrag der GWG Gartenstadt-Kolonie Reform eG.
Eine letzte Hürde auf dem Weg zur geplanten Wohnbebauung war die Behandlung (Abwägung) der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum künftigen Wohngebiet. Hierzu hat die Stadtverwaltung gerade ihre Auswertung vorgelegt.
Entwässerung für das Plangebiet
Für Abwägungsbedarf sorgte vor allem die künftige Niederschlagsentwässerung in dem Wohngebiet. Ein Bürger mahnte an, dass keine weiteren Flächen versiegelt werden sollten. Respektive sollte ein Regenwasserrückhaltebecken am tiefsten Punkt des Buchenwegs her.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das anfallende Regenwasser im Plangebiet komplett abgeleitet wird. So sollen Entwässerungsanlagen und Versickerungsflächen im Untergrund verlegt werden.
Die privaten Grundstücke erhalten zudem eine 10 Kubikmeter große Zisterne mit Überlauf in ein Sickerrohr, das pro Haus in eine 50 bis 60 Kubikmeter große Rigole mit Filterkies versickert, heißt es.
Obendrein werde für das gesamte Gebiet die Unterkellerung ausgeschlossen, was wiederum dem Regenwasser den Rückhalteraum im Boden unverstellt lässt. In diesem Sinne müssen auch die Stellplätze sowie private Verkehrsflächen auf den Grundstücken in „wasserdurchlässiger Ausführung“ etwa mit Schotterrasen, Rasengittersteinen oder Großfugenpflaster gebaut werden.
Flachdächer müssen begrünt werden
Als klimarelevante Maßnahme ist unter anderem noch eine Begrünung von Flachdächern (bis 20 Grad) und Fassaden festgelegt worden, was zusätzlich der Entwässerung und dem Mikroklima dienlich sein soll.
Hintergrund: Analog zur umgebenden Bebauung im Hopfengarten sollen auf dem ehemaligen Kleingartenland am Buchenweg künftig neue Einfamilienhäuser (Einzel- und Doppelhäuser) errichtet werden können. Die Neubauten dürfen maximal zwei Vollgeschosse haben.
Als Mindestgröße für die Grundstücke werden 600 Quadratmeter festgesetzt. Der finale Beschluss zum Buchenweg-Bebauungsplan soll im Juni-Stadtrat fallen. Parallel muss zudem der Flächennutzungsplan angepasst werden. Dort ist der betroffene Bereich noch als „Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten“ verplant.