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Maskenpflicht Fünf wichtige Fakten zum Corona-Mundschutz

In Magdeburg gilt wegen der Corona-Krise die Mundschutzpflicht. Doch was muss dabei beachtet werden? Fünf Fakten im Check:

Von Victoria Hoadwonic 06.05.2020, 11:57

Magdeburg l Seit die Mundschutzpflicht in Magdeburg beim Einkaufen und im Nahverkehr beschlossene Sache ist, herrscht auch Unsicherheit in der Bevölkerung. Denn mit der Pflicht gehen viele Fragen zur Hygiene und zum Tragen einher. Im Internet kursieren verschiedene Tipps dazu. Doch was stimmt nun und was nicht? Ein Faktencheck:

Fakt 1: Die richtige Lagerung der Masken ist wichtig.
Richtig. Die Lagerung der Masken sollte nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ausschließlich getrocknet stattfinden. Gut ist es außerdem, die Maske "in einem Beutel oder ähnliches luftdicht verschlossen aufzubewahren." Auch der Schimmelentstehung wird so vorgebeugt. 

Fakt 2: Masken müssen nach jedem Tragen desinfiziert werden.
Falsch. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zufolge ist eine mehrmalige Nutzung der Masken in Zeiten von Corona durchaus zulässig. Wichtig zu beachten sind hierbei die richtige Lagerung und Reinigung der Masken. Der Mund-Nasen-Schutz sollte demnach in der Waschmaschine gereinigt werden. "Masken sollten nach Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden." Die Herstellerangaben sollten dabei beachtet werden.

Fakt 3: Auto fahren mit Maske ist erlaubt.
Jein. Ronni Krug, Rechtsanwalt aus Magdeburg, der auch als ADAC-Anwalt agiert, erläutert folgendes: "Es ist eine Einzelfallentscheidung. Eine Vermummung bis die Person nicht mehr zu erkennen ist, ist selbstverständlich nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 60 Euro dar. Bei einer normalen Mund-Nase-Maske sind ja die wesentlichen Teile bedeckt und die Identifizierung dürfte dementsprechend schwer sein." Sollte es jedoch Masken geben, bei welchen bestimmte Merkmale der Individualität klar zu erkennen sind, wie markante Locken oder Segelohren, wird dies nicht geahndet. Im Zweifelsfall rät Krug klar dazu, auf die Maske während der Autofahrt zu verzichten.

Fakt 4: Jede Maske schützt vor dem Virus.
Irrtum. Zwar schützen die selbstgebastelte Community-Masken, die meist aus Baumwolle oder ähnlichen Stoffen angefertigt sind, Mitbürger vor einer Ansteckung. Denn sie stellen eine Barriere dar, damit Flüssigkeit beim Husten, Sprechen und Spucken nicht so schnell verbreitet werden. Aber es konnte laut Bundesinitut für Arzneimittel und Medizinprodukte keine vollständige Schutzwirkung nachgewiesen werden. Dies ist nur bei den medizinisch zugelassenen Mund-Nasen-Schutz sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) der Fall.

Fakt 5: Fehler beim Tragen machen den Schutz hinfällig.
Teilweise. Bestimmte Merkmale sollten beim Anbringen der Maske beachtet werden. So sollte dem Bundesinstitut für Arzneimittel zufolge die Maske jederzeit genau an die persönliche Kopfform angepasst sein. Wichtig ist weiterhin, dass die Ränder eng anliegen, um das Eindringen der Luft an den Seiten möglichst gering zu halten. Auch eine vom Atem durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und ausgetauscht werden.