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Prostitution Magdeburger Rotlicht unterm Schleier

In Magdeburg wird offiziell nur ein Bordell betrieben. In geschätzt bis zu 100 Wohnungen sollen Prostituierte arbeiten - bisher illegal.

Von Katja Tessnow 07.11.2019, 00:00

Magdeburg l 2001 hat die Bundesregierung ein Prostituiertenschutzgesetz erlassen. Fast zwei Jahrzehnte später – im Dezember 2019 – soll der Stadtrat Magdeburg über ein „Konzept zur Umsetzung“ des Gesetzes in Magdeburg beschließen. Die Zeit dazwischen ging mit politischen Streitigkeiten über Durchführungsregeln und Zuständigkeiten auf Bund-Länder-Ebene ins Land. Jetzt haben Städte und Landkreise die schwierige Aufgabe sprichwörtlich am Hals.

Holger Harnisch, Fachdienstleiter Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, versucht erst gar nicht zu kaschieren, dass die Stadt aktuell keinen Einblick in die Sexgeschäfte vor der Tür hat. „In den 1990er Jahren hätte ich Ihnen sagen können, wie die Situation ist“, sagt Harnisch auf Nachfrage. In den Jahren nach der Wende siedelte sich das Gewerbe vorwiegend in Einfamilienhäusern an. Daneben wurden Getränke ausgeschenkt, was damals noch als unzulässig, weil die Prostitution fördernd, galt. Städtische Ordnungshüter schlossen eine Betriebsstätte nach der anderen. In der Folge verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen. Dann änderten sich die Gesetze.

Seit Ende der 1990er Jahre ist der Parallelbetrieb von Gaststätte und Prostitution erlaubt. Seit 2001 gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig. Prostituierte werden nicht verfolgt, sondern sollen – im Gegenteil – geschützt werden.

„Unsere Schätzungen auf 90 bis 100 Wohnungen und darin tätige zwei bis drei Prostituierte beruhen teils auf Erfahrungen aus den 1990er Jahren, andererseits auf Erkenntnissen des Gesundheitsamtes“, sagt Harnisch. Das Amt bietet Beratung für Prostituierte und Untersuchungen zum Beispiel auf Geschlechtskrankheiten an.

Im Jahr 2018 nahmen 170 Prostituierte, im laufenden Jahr bisher 106 das Angebot wahr. Sie alle müssten laut Gesetz einen Berufsausweis haben und die Wohnungen, in denen sie ihre Dienste anbieten, von deren Betreibern als Betriebsstätten angemeldet sein. Nur: In den vergangenen zwei Jahrzehnten gab es keine Kontrollen. „Uns fehlten die Eingriffsmöglichkeiten“, so Harnisch. Mit der Übertragung der Aufgabe zum Prostituiertenschutz hat sich das nun geändert.

Konkret will die Stadt Magdeburg für die neue Spezialaufgabe drei neue Mitarbeiter einstellen. Es werden besonders integre Leute gesucht, weil die Tätigkeiten „eine deutlich über das allgemeine Maß hinausgehende psychische Belastbarkeit und moralische Gefestigtheit“ verlangten, heißt es im Beschlusspapier für den Stadtrat. „Erfahrungen als Feldjäger, Polizist oder Bundeswehrangehöriger mit Einsatzerfahrung“ seien dienlich.

Zu rechnen sei mit Begegnungen unschöner Art – organisierte Kriminalität, Menschenhandel. Die Verfolgung solcher Delikte ist Angelegenheit von Polizei und Gerichten. Die Polizei hat zur Szene aktuell selbst wenig Erkenntnisse. Sprecherin Ilona Wessner sagt auf Nachfrage: „Es kann festgestellt werden, dass diese Thematik zurzeit keinen polizeilichen Schwerpunkt in unserem Zuständigkeitsbereich darstellt.“ Aus dem Jahr 2018 sind zwei Fälle mit Bezug zum Milieu aktenkundig – ein Fall von Zwangsarbeit und einer von Zuhälterei (verboten, sofern Ausbeutung von Prostituierten, ihre Überwachung und Zwang nachgewiesen werden kann).

Die Stadtmitarbeiter, so Fachdienstchef Harnisch, sollen zunächst sensibel und ohne Drohgebärde das Milieu sichten. „Sie werden einschlägige Anzeigen in Zeitungen und im Internet sichten“, erklärt Harnisch. Daneben gebe es Hinweise von Bürgern („etwa ein bis zwei pro Jahr“) auf Prostitution in der Nachbarschaft. Die Amtsleute werden die Adressen aufsuchen und Prostituierte wie auch Betreiber zur Anmeldung anhalten. Prostituierte benötigen dazu nicht mehr als Papiere, 10 Euro Gebühr für den Berufsausweis und den Mut, zur Anmeldung ins Ratshaus zu kommen.

Betreiber brauchen saubere Führungszeugnisse, dürfen nicht verschuldet sein und müssen je nach Größe 500 bis 3000 Euro für eine „Betriebsstättenerlaubnis“ bezahlen. „Weil es bisher keine behördlichen Aktivitäten in der Richtung gab, werden wir zunächst bei Aufklärung und Aufforderung bleiben“, verspricht Harnisch eine Schonfrist. Sie gelte natürlich nicht für Etablissements, in denen auf den ersten Blick unhaltbare - zum Beispiel räumliche oder hygienische - Zustände herrschten. Den anderen drohe nicht unmittelbar die Schließung, sondern erst, wenn deren Betreiber Frist um Frist für die Anmeldung verstreichen lassen.

„Aktuell findet Prostitution in Wohnungen im ganzen Stadtgebiet und unsichtbar für das Gros der Bevölkerung statt“, sagt Harnisch. Die Stadt strebe keine gravierende Änderung an diesem Zustand an, wohl aber an unhaltbaren Zuständen für die Prostituierten selbst. Oft verbrächten sie nur Tage oder Wochen in Magdeburg, bevor sie in andere Städte weiterziehen. Das ist – sofern freiwillig - legal.

Ziel des Ordnungsdienstes ist es, einen Überblick und das Vertrauen der Prostituierten zu erlangen. Harnisch räumt ein: „Wunderdinge darf man von uns nicht erwarten, schon gar nicht von heute auf morgen. Es wäre gut, wenn wir die Prostitution wenigstens etwas vom Schwarzbereich in die Grauzone bekommen.“