Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin So geht es an der Ringbrücke am Damaschkeplatz in Magdeburg weiter
Bei der Sperrung musste es schnell gehen. Und nun gibt es auch noch eine Eilentscheidung von Magdeburgs Oberbürgermeisterin zur Ringbrücke am Damaschkeplatz. Was es damit auf sich hat.

Magdeburg. - Die Information zur Eilentscheidung von Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris kam am Dienstagnachmittag, 13. Mai 2025. Sie dreht sich um die Ringbrücke am Damaschkeplatz - vom Abriss über die Notbrücke bis zum Neubau. Darum geht es konkret.
Es sei zwingend notwendig, der bestehenden Havariesituation sofort Abhilfe zu verschaffen und die damit einhergehende Gefahr im Verzug zu beenden, heißt es in der Informationsvorlage. Der Ring soll schnellstmöglich wieder befahrbar sein, Verzögerungen beim Abriss und der Behelfsbrücke sollen vermieden werden.
Denn: Der Magdeburger Ring sei laut OB für die Aufrechterhaltung des Verkehrs und den unter der Brücke verlaufenden ÖPNV von äußerster Wichtigkeit. Zudem könnten durch die Sperrung der Brücke gesetzliche Hilfsfristen von Rettungsfahrzeugen nicht gewährleistet werden. Dies betreffe nicht nur die gesperrte Nord-Süd-Verbindung, sondern alle vom Umleitungsverkehr betroffenen Strecken.
Damit es keine Verzögerung beim Abriss der Ringbrücke in Magdeburg gibt
Darum sei Eile geboten. Der Abriss der bestehenden Brücke, die Montage der Behelfsbrücke und dazugehörige Baunebenkosten werden rund 6,84 Millionen Euro kosten. Aufgrund des enormen Kostenvolumens und der akuten Havariesituation sei es aber nicht möglich, die nun dringend benötigten Mittel über eine Finanzierungsdrucksache bereit zu stellen. Die Fristen und Beteiligungen sämtlicher Ämter, Fachbereiche und Ausschüsse würden zu einer Verzögerung in der Auftragsvergabe führen, welche nicht verantwortet werden kann.
Darum hat die Oberbürgermeisterin die Eilentscheidung getroffen, damit der für Juni geplante Abriss pünktlich über die Bühne gehen kann und die Behelfsbrücke bis zum Ende der Sommerferien fertig sein kann. Die Kosten kann die Landeshauptstadt aus der Sonderrücklage decken.