1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Guter Böller, schlechter Böller

Silvesterfeuerwerk Guter Böller, schlechter Böller

Kaum rückt Silvester näher, hat es in Magdeburg Attacken mit illegaler Pyrotechnik gegeben. Die Polizei warnt vor ausländischen Böllern.

30.12.2015, 00:01

Magdeburg l Durch einen illegalen Böller ist in der Nacht von Montag zu Dienstag eine leerstehende Wohnung an der Ansbacher Straße stark beschädigt worden. Die Pyrotechnik wurde auf dem Fensterbrett gezündet. Dabei wurden Fenster, Rollladen und der Putz beschädigt. Dadurch entstand laut Feuerwehr ein Gebäudeschaden von 2000 Euro. Durch die umherfliegenden Teile wurde auch ein Auto, das vor dem Haus parkte, beschädigt. Auch hier soll der Schaden mehr als 1000 Euro betragen. Personen wurden nicht verletzt. Um was für Pyrotechnik es sich gehandelt hat, ist laut Polizei noch unklar.

Über dem Tatort wohnt eine junge Frau mit ihren Kindern. Zum Zeitpunkt der Explosion war die Familie nicht zu Hause. Anwohner berichteten, dass der Knall ohrenbetäubend und im gesamten Stadtteil zu hören gewesen sei.

Gerade kurz vor dem Jahreswechsel verzeichnet die Polizei wieder einen sprunghaften Anstieg bei Straftaten mit Feuerwerkskörpern. In der selben Nacht, als die Attacke auf die Wohnung an der Ansbacher Straße stattfand, brannten auch mit Restmüll gefüllte Container an der Genthiner Straße. Auch hier wird geprüft, ob Pyrotechnik Brandauslöser war.

Die Polizei rät davon ab, illegale Pyrotechnik aus dem Ausland mitzubringen – sondern nur zertifizierte Ware in Deutschland zu kaufen. Der Verkauf dafür startete auch an zahlreichen Stellen in Magdeburg am Dienstag.

Nicht geprüfte und nicht zugelassene Böller sind in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50 000 Euro. Offiziell dürfen Feuerwerkskörper auch erst ab dem Silvestermorgen gezündet werden. Es gibt auch Orte, die selbst dann noch Tabu sind. Verboten ist das Abbrennen beispielsweise vor Krankenhäusern, Kirchen und Altenheimen.

Grundsätzlich gilt: Schäden durch Pyrotechnik sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden. In den meisten Fällen kann der Schaden durch die Hausrat-, Wohngebäude- oder Unfallversicherung reguliert werden.